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Übernommene Kosten

Sind bei einem Schadenfall alle Kriterien für das Greifen des Versicherungsschutzes erfüllt, stehen dem Geschädigten bestimmte Leistungen seines Anbieters zu.

Dieser entschädigt ihn für die erlittenen finanziellen Verluste. Dabei wird nicht nur der Wert der beschädigten oder zerstörten Güter ersetzt, sondern auch die mit dem Schaden in Zusammenhang stehenden Kosten. Um einen reibungslosen Ablauf der Regulierung zu gewährleisten, hat der Versicherte gewisse Regeln einzuhalten. So obliegt es ihm selbst, die Beweise für den Besitz sowie den Anschaffungswert der betroffenen Hausratsgegenstände zu erbringen. Zu den Pflichten gehört auch, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Schaden zu mindern und die Einbußen so gering wie möglich zu halten. Des Weiteren sollte man sich als Versicherungsnehmer genau darüber informieren, welche Folgekosten eines Schadens bei der Versicherung abgerechnet werden können.

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