Haustiere & Elektronische Daten
Haustiere
Da in der deutschen Rechtsprechung Tiere als „Sachen“ behandelt werden, zählen sie auch zu den versicherten Bestandteilen des Hausrats. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten werden.
Ob es sich bei dem Haustier um Hund, Katze, Papagei oder Kaninchen handelt und welchen materiellen Wert es darstellt, ist dabei nicht relevant, solange die Tierart regelmäßig und artgerecht in Wohnungen gehalten wird. Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Summen bei der Festlegung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Auch wenn es sich nicht um die eigenen Kleintiere handelt, sondern zum Beispiel aus Gefälligkeit der Kanarienvogel des Nachbarn gehütet wird, ist dieser im Schadensfall vom Hausratsschutz des Versicherungsnehmers eingeschlossen.
Elektronische Daten
Bei Beschädigung oder Verlust von Computersystemen wird nur die Hardware ersetzt, verlorengegangene Daten und Programme müssen durch eine Zusatzklausel in der Versicherungspolice mitgeschützt werden. Wurde dieser zusätzliche Schutz beim Abschluss der Hausratversicherung vereinbart, so übernimmt die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall auch die Kosten für eine elektronische Wiederherstellung verlorener Daten, wenn diese möglich ist.
