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Versicherte Gegenstände

Auf welche Besitztümer sich der Hausratschutz erstreckt und welche Gegenstände nicht von ihm umfasst werden, ist genau definiert. Damit hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich über die im Schadensfall zu erwartenden Leistungen und deren Grenzen zu informieren.

Nicht nur sein persönliches Eigentum zählt zu den versicherten Gegenständen, sondern auch das seiner bei ihm lebenden Familienmitglieder. Werden am Versicherungsort allerdings besonders hochwertige Güter aufbewahrt, sind diese oftmals nicht zu ihrem vollen Wert über die Hausratversicherung zu schützen.

Details zum Hausratsbegriff und Sonderregelungen finden sich im folgenden.

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