Vandalismus nach Einbruch
Zerstörungen und Beschädigungen durch Vandalismus sind dann von der Hausratspolice versichert, wenn ein Täter durch Einbruch, Einsteigen oder Eindringen beziehungsweise mittels der Verwendung richtiger Schlüssel versicherten Hausrat verwüstet.
Auch Schäden nach einem Raub, der am Versicherungsort stattgefunden hat, werden vom Versicherer übernommen. Hingegen besteht kein Versicherungsschutz, falls der Verbrecher sich in den Wohnraum eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hat. Auch wenn der Einbruch oder Raub lediglich versucht, jedoch nicht zu Ende gebracht worden ist, muss der Versicherte die Folgekosten selbst tragen. Zudem fällt ausschließlich der innere Bereich der Wohnung unter den Vandalismusschutz. Werden die Außenseiten der Hauswände oder das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit Farbe besprüht, erstattet die Hausratversicherung die Reinigungskosten nicht.
