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Schäden durch Luftfahrzeuge

Dieser Aspekt der Hausratversicherung versichert den Hausrat gegen Beschädigungen, die durch den Absturz oder Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teilen oder deren Ladung hervorgerufen werden.

Darunter fallen Passagier- und Frachtflugzeuge, Düsenjäger, Hubschrauber, aber auch Raumfahrzeuge, Raketen und Satelliten. Für ein Eintreten der Versicherung ist nicht entscheidend, ob sich zum Zeitpunkt der Absturzursache eine Besatzung an Bord des Luftfahrzeugs befand; auch unbemannte Objekte fallen daher unter den Versicherungsschutz. Selbst wenn das abstürzende Flugobjekt nicht direkt auf den versicherten Wohnraum prallt, sondern umherfliegende Trümmer dessen Dach durchschlagen und das Interieur beschädigen, kommt die Versicherungsgesellschaft für den Schaden auf. Ausgeschlossen sind allerdings Beschädigungen, die durch den Sog oder das Durchbrechen der Schallmauer bei Düsenflugzeugen entstehen, da hier kein direkter Auf- oder Anprall vorliegt.

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