Explosion und Implosion
Explosion
Unter einer Explosion wird im Schadensfall einer Hausratversicherung eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen verstanden.
Entsprechende Definitionen sind in den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008) verankert. Man spricht dann von Plötzlichkeit, wenn die menschlichen Sinnesorgane nicht zwischen Anfang und Ende der Kraftäußerung zu unterscheiden vermögen und man sie als gleichzeitig wahrnimmt. Es existieren dabei zwei verschiedene Arten, die von unterschiedlichen Merkmalen gekennzeichnet sind.
Zum einen kann es zu einer Substanzexplosion kommen. Dabei verbinden sich ein oder mehrere Gase und Luft zu einem explosiven Gemisch, das im Fall einer Entzündung rasch verbrennt und währenddessen eine Druckwelle erzeugt. Diese wird vom Menschen als Explosion mit einhergehender Lautäußerung in Form eines Knalls wahrgenommen.
Auf der anderen Seite gibt es die sogenannten Behälterexplosionen. Hier befinden sich die explodierenden Gase oder Dämpfe innerhalb eines geschlossenen Behälters und bringen diesen durch den entstehenden Überdruck zum Bersten. In einem Privathaushalt kann diese Variante zum Beispiel bei einer Sprayflasche, die durch direkte Sonneneinstrahlung überhitzt, oder einer nach starkem Schütteln geplatzten Sektflasche vorkommen.
Nicht versichert sind dagegen Scheinexplosionen. An deren Entstehung sind im Gegensatz zu echten Explosionen keine Gase oder Dämpfe beteiligt, obwohl sie ebenso einen meist lauten Knall erzeugen. Beispielhaft hierfür wäre eine im Gefrierschrank vergessene Wasserflasche, deren Glaswand durch die große Kälteeinwirkung reißt und zerbirst.
Implosion
Die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008) definieren eine Implosion als plötzliche, unvorhersehbare Destruktion eines Hohlkörpers, die durch den Ausgleich eines Unterdrucks in dessen Innerem und des äußeren Überdrucks verursacht wird. Man spricht dann von Plötzlichkeit, wenn die menschlichen Sinnesorgane nicht zwischen Anfang und Ende der Kraftäußerung zu unterscheiden vermögen und man sie als gleichzeitig wahrnimmt. Im Regelfall treten Implosionen in Privathaushalten nur selten auf. Vereinzelt werden Fernsehbildröhren auf diese Weise beschädigt. Bricht als Folge einer implodierten Bildröhre ein Brand in der Wohnung aus, so werden die entstehenden Verluste vom Versicherer als Brandschäden ersetzt.
