Zurück zum Rechner

Versicherte Gefahren

Der Basis-Versicherungsschutz umfasst nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008) Schäden am Hausrat, die durch Brand, Explosion, Implosion, Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Blitzeinschlag, Sturm und Hagel verursacht werden.

Bei verbrecherischem Fremdeinwirken genügt auch bereits der Versuch einer solchen Tat. Sogar der seltene Fall eines Absturzes und Anpralls bemannter Flugkörper, deren Teile oder Ladung ist versichert. Bei Frostschäden und Rohrbrüchen sind durch den Grundschutz lediglich bestimmte Schadensszenarien vom Versicherungsschutz eingeschlossen. Gegen oft geringfügig höhere Beitragszahlungen kann sich der Versicherungsnehmer zusätzlich für den Fall eines Fahrraddiebstahls, Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag außerhalb des eigenen Hauses und für Schäden an außerhalb des ständigen Wohnsitzes aufbewahrtem Hausrat schützen. Ein Versicherungsfall liegt dann vor, wenn ein versichertes Objekt durch eine der genannten Gefahren beschädigt oder zerstört wird beziehungsweise als Folge davon abhanden kommt.

Zusätzlich zu dem grundlegenden Schutz und den angebotenen Einschlussklauseln existiert auf dem Versicherungsmarkt eine Reihe von ergänzenden Policen, die zusammen mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden können. Dabei sollte jeder Versicherte seine individuellen Bedürfnisse prüfen und danach entscheiden, ob für ihn eine pauschale Glasversicherung, eine spezielle Wertsachenversicherung oder der umfassende Schutz vor Elementarschäden in Frage kommt.

Zurück zum Rechner

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay