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Unterversicherungsverzicht

Diese Klausel kann beim Abschluss einer Hausratversicherung ergänzend zum Basisschutz vereinbart werden. Ist das der Fall, wird die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Kosten in voller Höhe erstatten, ohne eine Unterversicherung zu unterstellen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungssumme über einen festgelegten Mindestbetrag pro Quadratmeter Wohnfläche, meist zwischen 650 € und 700 €, berechnet wird.

 

Sollte sich bei Eintritt eines Versicherungsfalls herausstellen, dass die Versicherungssumme dennoch zu niedrig berechnet worden ist und die Entschädigungskosten für einen Totalschaden sie übersteigen, so wird der Differenzbetrag nicht ersetzt.

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