Obligatorische Summenanpassung
Diese automatische Angleichung an die aktuellen Bedingungen des Preismarktes wird bei entsprechender Vereinbarung jährlich durch den Versicherer vorgenommen.
Das angestrebte Ziel besteht in der ständigen Kongruenz von Versicherungssumme und tatsächlichem Wert des Hausrats inklusive aller Steigerungen durch die Teuerungsrate. Zu diesem Zweck wird für die Bewertung der Hausratindex herangezogen. Dieser wird aus dem Verbraucherpreisindex (VPI) berechnet, den das Statistische Bundesamt erstellt und veröffentlicht. Der VPI nimmt Bezug auf die preislichen Veränderungen für Ver- und Gebrauchsgüter, ohne aber dabei Nahrungsmittel und „normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ zu berücksichtigen.
Zur Erstellung des Hausratindex wird der VPI des Vorjahrs mit dem des davor liegenden Kalenderjahrs verglichen und die prozentuale Veränderung für eine Prognose der weiteren Entwicklung genutzt. Maßgeblich ist dabei stets der für den September des jeweiligen Jahrs veröffentlichte Verbraucherpreisindex. Beträgt beispielsweise die Wertsteigerung des Verbraucherpreisindex von 2006 im Vergleich zu 2005 1,4 %, so wird dem Versicherungskunden bei einer obligatorischen Summenanpassung die Versicherungssumme vorausgreifend für 2007 ebenfalls um 1,4 % erhöht. Waren für 2006 also 100.000 € festgelegt, ist der Hausrat im Jahr 2007 für 101.400 € versichert. Eine Rundung des Prozentsatzes auf eine Stelle nach dem Komma wird dabei toleriert, ebenso wie eine Aufrundung der neuen Versicherungssumme auf volle Hundert Euro. Der Versicherer führt diese Berechnung individuell für seine Kunden durch und teilt dem Versicherungsnehmer anschließend die Höhe der Anpassung mit. Dieser hat das Recht, innerhalb von einem Monat durch eine schriftliche Erklärung Widerspruch dagegen einzulegen.
