Überweisung
Die Überweisung ist nichts anderes als eine Anweisung an die Bank, einen bestimmten Betrag vom eigenen Konto abzubuchen und diesen auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.
Das ist natürlich auch institutsübergreifend möglich. In den meisten Fällen ist eine Überweisung heute beleglos, also erteilt durch die Selbstbedienungsterminals der Kreditinstitute oder elektronisch per Online- oder Telefon-Banking. Die Terminals bieten häufig den Service, vorbereitete Zahlscheine einzulesen und Vorlagen zu speichern.
Sollte ein Kunde sich für den beleghaften Weg entscheiden, findet er in seiner Bankfiliale Überweisungsvordrucke. Auf diesen sind folgende Punkte einzutragen:
- Name, Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank des Begünstigten
- Währung und Betrag
- Verwendungszweck
- Daten des Kontoinhabers in Form von Name und Kontonummer
- Unterschrift des Kontoinhabers
- aktuelles Datum
Die Überweisung auf Papier ist anschließend den Mitarbeitern der Bank zu übergeben oder in einen entsprechenden Briefkasten für solche Zwecke einzuwerfen. Die Durchschrift behält der Kunde als Nachweis für seine Unterlagen. Anschließend wird von der Bank die Vollständigkeit der Daten und die Deckung des Kontos überprüft. Im positiven Fall wird die Überweisung ausgeführt und der Betrag dem Begünstigten gutgeschrieben. Eine irrtümlich oder falsch ausgefüllte Überweisung kann nicht zurückgenommen werden. Sollte diese Situation eintreten, kann sich der Kunde lediglich an den Adressaten wenden.
Seit Januar 2002 gilt als Grundlage für Überweisungen der sogenannte Überweisungsvertrag. Dieser verpflichtet die Bank, dem Begünstigten den Betrag zur Verfügung zu stellen. Bei den Ausführungsfristen gelten bankintern zwei Tage. Inlandsüberweisungen sind in drei und Auslandsüberweisungen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in fünf Tagen durchzuführen. Bei Verzug haftet die Bank schadensersatz- und verzinsungspflichtig. Weiterhin muss der Kunde über Dauer, Kosten und sonstige Entgelte aufgeklärt werden. Das Kreditgewerbe hat einheitliche Überweisungsvordrucke zu verwenden.
Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
Nach der EU-Richtlinie 2560/2001 dürfen Überweisungen innerhalb der Europäischen Union nicht teurer sein als eine übliche Überweisung im Inland. Das gilt, solange drei Bedingungen erfüllt sind: Der Betrag muss in Euro ausgestellt sein, darf 50.000 € nicht überschreiten und die International Bank Account Number (IBAN) sowie Bank Identifier Code (BIC) sind angegeben.
IBAN ist eine internationale Kontonummer und vereinheitlicht den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Durch die weltweit gleiche Form ist eine vollautomatische Abwicklung von Transfers möglich. Diese Vereinfachung führt zudem zu Kostenersparnis. Die IBAN ist maximal 34 Stellen lang und identifiziert jedes Konto in jedem europäischen Land. Dies geschieht durch eine vereinheitlichte Zusammenstellung von Kontonummer und Bankleitzahl beziehungsweise der landestypischen Entsprechung. Eine Landeskennung ergänzt die IBAN und wird durch eine Prüfziffer abgesichert. Nur kontoführende Institute dürfen eine IBAN errechnen und ausgeben, um so Haftung zu garantieren.
Der BIC ist dagegen ein Code. Dieser ist weltweit normiert und erreicht jede Bank auf dem Globus durch das Banken-Kommunikations-Netzwerk. Ein BIC hat acht oder elf Stellen und wird wegen seiner Eindeutigkeit in Bezug auf den internationalen Zahlungsverkehr als Bankleitzahl verwendet.
