Scheck
Scheckvordrucke sind kostenlos bei der Hausbank anzufordern. Diese haben unten eine Codierzeile mit bereits vermerkter Bankverbindung. Beträge sind generell in Schrift und Wort anzugeben.
Ein vollständig ausgefüllter Scheck ist gültig, wenn Betrag, Ort, Währung, Datum und Unterschrift notiert sind. Damit kann bargeldlos an Ort und Stelle gezahlt werden. Die Bank des Schuldners zahlt bei Vorlage den Scheck aus, sofern das Konto über ausreichend Deckung verfügt oder ein Dispositionskredit belastet werden kann.
Die Ausstellung eines Schecks kann mit dem quer über die Vorderseite versehenen Vermerk „Nur zur Verrechnung“ limitiert werden. Dieser nicht zu löschende Hinweis verhindert eine Barauszahlung des Schecks. Die einreichende Person kann so einen Verrechnungsscheck nur zur Gutschrift auf ein bestimmtes Konto einreichen. Dieser Schutzmechanismus bietet Sicherheit gegenüber unberechtigten Inhabern, da sich ohne weiteres feststellen lässt, welches Konto durch den Scheck begünstigt wurde. Schecks, ob nun zur Verrechnung begrenzt oder nicht, lassen sich nach Ausstellung und vor Einlösung von dem Kontoinhaber bei der Bank sperren. Die Annahme wird gegenüber dem Scheckeinreicher verweigert und eine Einlösung unmöglich gemacht.
Ein Scheck wird bei der Bank auf einem Scheckeinreichungsformular zum Einzug eingereicht. Unter Vorbehalt des Eingangs wird der notierte Betrag auf dem Konto gutgeschrieben. Die Bank beschafft sich die Summe bei dem Institut des Ausstellers. Der Vermerk „unter Vorbehalt“ bezüglich der Gutschrift wird aus dem einfachen Grunde angebracht, da der Scheck nicht gedeckt oder gesperrt sein könnte und so gegebenenfalls unbezahlt zurückkäme. Die Gutschrift wird in diesem Fall wieder rückgängig und nichtig gemacht.
