Kartenverlust
Kommt die Bankkundenkarte, mit der electronic cash möglich ist, abhanden, kann das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Deswegen ist es ratsam, die Karte unmittelbar nach dem Verlust oder Diebstahl sperren zu lassen.
Das kann telefonisch bei der Hausbank oder einer zentralen Sperrnummer getan werden. Im Falle einer Sperrung sind Kontonummer und Bankleitzahl generell erforderlich. Ist die Karte gesperrt, ist der Kunde nur noch für Schäden haftbar zu machen, wenn er grob fahrlässig handelte. Was das bedeutet, obliegt oft der Entscheidung von Gerichten.
Problematisch wird die Situation für den Karteninhaber, wenn vor der Sperrung durch Benutzung der PIN Bargeld abgehoben wurde. Als Kunde ist man die Verpflichtung eingegangen, besondere Sorgfalt in Bezug auf die PIN walten zu lassen. Er muss gewährleisten, dass diese in keinem Fall in den Kenntnisbereich Dritter gelangt. Kann der Kunde nicht beweisen, nicht grob fahrlässig bezüglich der persönlichen Geheimnummer gehandelt zu haben, wird er haftbar gemacht.
Letztendlich ist aber auch mit der Sperrung der Kontokarte nicht jegliche Gefahr des Missbrauchs gebannt. Die bargeldlose Zahlung per Lastschriftverfahren oder Geldkarte ist weiterhin möglich, da keine Geheimnummer eingegeben werden muss. Im Falle des Lastschriftverfahrens kann der Kunde jedoch bei unberechtigtem Gebrauch innerhalb von sechs Wochen die Abbuchung rückgängig machen. Es ist also angebracht, besonders nach Kartenverlust, die Kontoauszüge zu kontrollieren.
