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Guthabenkonto

Konten, die nur auf Grundlage eines Guthabens von Bankkunden geführt werden, sind ein Angebot von Geldinstituten, mit dem sich diese vornehmlich an Minderjährige aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit und Personen mit schlechter Bonität wenden.

Minderjährige können auf diese Weise ein persönliches Girokonto führen, auch wenn keine monatlichen Einkünfte erwirtschaftet und damit kein Geldeingang nachgewiesen werden kann. Das Abheben von Bargeld oder eine Abbuchung von Beträgen, welche die Guthabenhöhe übersteigen, ist dann nicht möglich. Die Bank lässt in diesem Fall die Abbuchung des Betrages nicht zu. Personen mit schlechter Bonität können von einem Guthabenkonto, dass grundlegende Bankdienstleistungen bietet, aufgrund der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses profitieren, da nur so deren Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr realisiert werden kann. Allerdings muss eine Bank diesen Personen kein Guthabenkonto einrichtet werden. Eine Überziehung eines Guthabenkontos und die Nutzung eines Dispositionskredits, wie durch ein Girokonto ermöglicht, ist ausgeschlossen. Auch Selbständige und Kleinunternehmer können für geschäftliche Zwecke ein Guthabenkonto bei einer Bank führen, wenn sich die Bank damit einverstanden erklärt. Dies ist meist nur bei sehr kleinen Unternehmen möglich, da bei diesen ein Guthabenkonto noch sinnvoll und für die geschäftlichen Zwecke ausreichend ist.

Mit „Guthabenkonto“ wird aber nicht nur die Art von Konto bezeichnet, die für Jugendliche, Personen mit negativem Schufa-Eintrag oder juristische Personen von Interesse ist, sondern auch das von Anlegern genutzte Konto, durch das sich zum Beispiel bei Tagesgeldkonten kurzfristig Kapitalerträge aufgrund einer attraktiven Verzinsung erwirtschaften lassen. Soll Geld längerfristig angelegt werden, können Bankkunden Sparkonten nutzen, die auch einen Typ des Guthabenkontos darstellen.

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