Kartenersatz
Bei Verlust der Karte ist der Kunde an zahlreiche Pflichten gebunden, um Schäden zu vermeiden. Der Kartenemittent seinerseits ist von diesen aber völlig befreit.
Die Bank ist beispielsweise nicht dazu verpflichtet, dem Karteninhaber bei Verlust im Ausland umgehend eine neue EC-Karte zur Verfügung zu stellen. Die Produktion würde alleine schon zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Des Weiteren muss das Kreditinstitut keinen Bargeldservice mit Korrespondenzbanken anbieten oder Sorge über die Zahlungsfähigkeit des Kunden im Ausland tragen. Als Alternative zur EC-Karte bietet sich also im Ausland die Kreditkarte an, die mit kundenfreundlicheren Serviceleistungen verbunden ist.
