Wahltarife (Pflicht)
Im Rahmen der Gesundheitsreform von 2007 müssen die Krankenkassen per Gesetzesvorgabe zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Tarifen bestimmte Wahltarife anbieten.
Diese Pflichttarife sind an bestimmte Versorgungsformen gebunden; bietet eine Krankenkasse also eine gewisse Versorgungsform an, muss sie auch den entsprechenden Wahltarif anbieten.
Zeitliche Bindung
Generell bestehen für diese Art von Tarifen keine gesetzlichen Mindestbindungsfristen, jedoch haben viele Krankenkassen in ihren Satzungen Nutzungszeiten von mindestens einem Jahr vorgesehen.
Leistungsempfänger
Die Pflichtwahltarife können - im Gegensatz zu den freiwilligen Wahltarifen - auch von Leistungsempfängern, deren Beiträge übernommen werden, in Anspruch genommen werden.
Es gibt folgende Pflichtwahltarife:
- Wahltarif für Integrierte Versorgung
- Hausarzttarif
- Chroniker-Programme und Disease-Management
- Zusatztarife: Krankengeldtarif und Wahltarife für besondere ambulante Versorgungsformen
