Selbstbehalttarif
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit April 2007 die Möglichkeit eines Selbstbehalttarifs. Dieser wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen in verschiedenen Formen angeboten.
Bei Interesse ist ein Vergleich also auf jeden Fall sinnvoll. Bei diesem Tarif trägt der Versicherte einen Teil der für eine Behandlung/einen Krankenhausaufenthalt anfallenden Kosten selbst und kann im Gegenzug entweder von niedrigeren Beiträgen oder einem Prämiensystem profitieren.
Nimmt der Versicherte allerdings keinerlei Leistungen in Anspruch und gibt somit kein Geld aus, verliert er sein Anrecht auf die Prämie.
Höhe des Selbstbehalts und der Prämie
Der Eigenanteil ist immer etwas höher als die Auszahlung oder Beitragsminderung. Die genauen Beträge hängen vom jeweiligen Tarif ab, wobei die Höchstgrenze der Prämien gesetzlich auf 600 € festgelegt ist. In einigen Tarifen richtet sich die Höhe der Eigenleistung und der Prämie innerhalb dieses Limits nach dem Verdienst des Versicherten.
Wichtige Unterschiede zwischen den Anbietern
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Eigenanteils, sondern auch welche Leistungen zunächst mit dem Eigenanteil beglichen werden müssen. Manche Krankenkassen rechnen zum Beispiel auch reguläre Vorsorgeuntersuchungen zum Selbstbehalt. Nimmt der Versicherte die Vorsorgeuntersuchung wahr, muss er diese selbst bezahlen, solange die Kosten seinen Eigenanteil nicht übersteigen. Andere Kassen zählen auch grundsätzlich jeden Arztbesuch zum Selbstbehalt, während wieder andere nur dann eine Bezahlung durch den Versicherten fordern, wenn auch ein Rezept ausgestellt wurde. Man sollte auch nicht vergessen, zu klären, ob Familienversicherte vom Selbstbehalt betroffen sind.
Risiko
Für Gesunde kann es beispielsweise dann zu einer Kostenersparnis kommen, wenn im Jahr nur 200 € aufgewendet werden mussten und die Prämie 500 € beträgt. Erkrankt der Versicherte aber unerwartet, kann die Entscheidung für einen Selbstbehalttarif schnell zu einem Verlustgeschäft werden, da der Selbstbehalt dann sehr bald erreicht ist und dieser grundsätzlich über der Prämie oder Beitragsersparnis liegt. Außerdem gilt eine stärkere Gesundheitsbeeinträchtigung nicht als Grund, den Tarif vor Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist frühzeitig zu verlassen.
