Tarif zur Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Dieser Tarif belohnt die Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Es wird festgelegt, dass der Versicherte eine Prämie in Form einer Beitragsrückerstattung ausgezahlt bekommt, wenn er sowie volljährige Angehörige, die in der Familienversicherung mitversichert sind, für die Zeit von einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Höhe der Rückerstattung
Die Rückerstattung ist gedeckelt, die gesetzlich geregelte Obergrenze liegt bei einem Zwölftel des Jahresbeitrags inklusive des Arbeitgeberanteils. Die genaue Höhe des Betrags hängt vom jeweiligen Tarif ab, sie kann also auch deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze liegen.
Von der Höhe der Beitragsrückzahlung hängt auch ab, ob es sich für den Versicherten lohnt, eventuelle Leistungen aus der eigenen Tasche zu finanzieren, wenn er doch einmal medizinische Hilfe benötigt.
Ausgenommene Leistungen
Bestimmte Leistungen kann der Versicherte in Anspruch nehmen, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Prämienauszahlung hat. Medizinische Vorsorgeleistungen sind beispielsweise von der Regelung ausgenommen, da es sowohl für die Versicherung als auch den Versicherten kontraproduktiv wäre, sich diesen nicht zu unterziehen. Zu den ausgenommenen Leistungen gehören:
- Vorsorge für Mütter und Väter
- Präventionsleistungen, wie zum Beispiel Impfungen
- Leistungen zur Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen für Familienversicherte unter 18 Jahren
