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Kostenerstattungstarif (variabel)

Im Zuge der Umsetzung der Gesundheitsreform haben einige gesetzliche Krankenversicherungen - teilweise in Kooperation mit privaten Kassen - den Kostenerstattungstarif eingeführt.
 

Über diesen Zusatztarif können nun auch gesetzlich Versicherte den Status eines Privatpatienten erlangen. Kosten für sogenannte IGel-Leistungen, Individuelle Gesundheitsleistungen, werden allerdings nicht übernommen.


Modalitäten
Entscheidet sich der Versicherte für einen Kostenerstattungstarif, wird er wie ein Privatpatient behandelt. Dies hat einige Vorteile, wie zum Beispiel eine größere Bandbreite an Leistungen, die vom Regelkatalog der gesetzlichen Kassen abweichen. Der Tarif ist allerdings nicht für alle geeignet, da er schnell eine finanzielle Belastung darstellen kann und der Versicherte drei Jahre lang an ihn gebunden ist.

Der Arzt rechnet für seine Leistungen nun nach der Gebührenordnung für Privatpatienten ab, deren Preise meist über den Kassensätzen liegen. Der Versicherte muss die Kosten zunächst selbst begleichen, um sie sich anschließend von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Erstattung erfolgt allerdings lediglich in Höhe der Kassensätze und eines Anteils der Differenz zwischen privaten Gebühren und Kassensatz. Alles, was über diesen Anteil hinausgeht, wird nicht erstattet. Der Tarif ist variabel, da dieser Anteil von den Krankenkassen individuell festgelegt werden kann.


Beispiel
Für eine bestimmte Leistung kann der behandelnde Arzt laut Gebührenordnung 700 € abrechnen, der Kassensatz liegt allerdings nur bei 500 €. Der Patient ist mit einem Kostenerstattungstarif versichert, nach dem ihm der Kassensatz sowie 80 % des Restbetrags ersetzt werden. Der Patient bekommt von seiner Krankenkasse folglich 660 € erstattet und trägt selbst 40 €.
 

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