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Freiwillig angebotene Wahltarife

Die gesetzlichen Krankenversicherungen können auf freiwilliger Basis weitere Tarife anbieten. Diese unterscheiden sich von den versorgungsgebundenen Tarifen - zu deren Einführung die Versicherungen verpflichtet sind - dadurch, dass sie dem Versicherten entweder finanzielle Anreize bieten, sich gesundheits- sowie kostenbewusst verhalten oder ihm gegen einen Aufpreis ein breiteres Behandlungsspektrum ermöglichen.

Prämiendeckelung
Bei Tarifen, die mit Prämiensystemen arbeiten, sind die Prämien, die dem Versicherten gewährt werden, in ihrer Höhe begrenzt. Für einen Wahltarif darf der Versicherte nicht mehr als 20 % seines Jahresbeitrags, höchstens jedoch 600 € erhalten. Für mehrere Wahltarife dürfen 20 % des Jahresbeitrags beziehungsweise 900 € nicht überschritten werden.


Zeitliche Bindung
An diese Art von Tarifen ist der Versicherte grundsätzlich für drei Jahre gebunden. In dieser Zeit ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif und zu einer anderen Kasse nur in Härtefällen möglich, selbst wenn die entsprechende Krankenkasse ihre Preise erhöhen sollte. Dementsprechend sollte die Wahl eines solchen Tarifs gut überlegt sein.


Leistungsempfänger
Im Gegensatz zu den Pflichtwahltarifen gelten die freiwilligen nur für Personen, die ihre Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen, und somit nicht für Leistungsbezieher, wie zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld.

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