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Tarifmodelle

Seit dem 1. April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Umsetzung der Gesundheitsreform Wahltarife eingeführt. Die Wahltarife lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

Zum einen gibt es Pflichttarife, welche die Krankenkassen zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Tarifen anbieten müssen. Diese Tarife sind an bestimmte Versorgungsformen geknüpft, sodass der Patient, der eine dieser Versorgungsformen in Anspruch nimmt, nun auch den entsprechenden Tarif wählen kann.

Zum anderen haben die gesetzlichen Krankenkassen nun die Möglichkeit, freiwillige Tarife anzubieten. Im Gegensatz zu den versorgungsgebundenen Tarifen soll diese zweite Gruppe den Versicherten vor allem finanzielle Anreize zur bedachten und sparsamen Nutzung medizinischer Leistungen bieten. Dies soll den Wettbewerb im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärken.

Im Folgenden werden die beiden Tarifarten vorgestellt - unterschieden nach versorgungsgebundenen Tarifen, zu deren Angebot die Krankenkassen per Gesetz verpflichtet sind sowie monetären Tarifen, die sie auf freiwilliger Basis anbieten können.
 

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