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Künstliche Befruchtung

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet Zuzahlungen zu medizinischen Maßnahmen, die der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen.

Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 

  • Das Paar muss ein eheliches Verhältnis führen
     
  • Die Versicherte, bei der eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden soll, muss zwischen 25 und 40 Jahren alt sein
     
  • Ihr Partner darf das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
     
  • Nur bestimmte, festgelegte Ärzte dürfen für die künstliche Befruchtung konsultiert werden
     
  • Es muss ein Behandlungsplan erstellt werden
     
  • Eine vorherige Beratung muss erfolgen
     
  • Es dürfen keine anderen Ei- beziehungsweise Samenzellen als die der Ehepartner verwendet werden – also keine 'fremden' Anteile beteiligt sein
     
  • Es muss eine medizinische Begründung nachgewiesen werden
     
  • Das Behandlungsziel muss mit großer Sicherheit erreicht werden


Willigt die Krankenkasse ein, sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung zu beteiligen, trägt sie 50 % der Kosten von bis zu drei Behandlungsversuchen. Die andere Hälfte ist durch den Versicherten zu begleichen.

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