Künstliche Befruchtung
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet Zuzahlungen zu medizinischen Maßnahmen, die der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen.
Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Das Paar muss ein eheliches Verhältnis führen
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Die Versicherte, bei der eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden soll, muss zwischen 25 und 40 Jahren alt sein
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Ihr Partner darf das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
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Nur bestimmte, festgelegte Ärzte dürfen für die künstliche Befruchtung konsultiert werden
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Es muss ein Behandlungsplan erstellt werden
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Eine vorherige Beratung muss erfolgen
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Es dürfen keine anderen Ei- beziehungsweise Samenzellen als die der Ehepartner verwendet werden – also keine 'fremden' Anteile beteiligt sein
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Es muss eine medizinische Begründung nachgewiesen werden
- Das Behandlungsziel muss mit großer Sicherheit erreicht werden
Willigt die Krankenkasse ein, sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung zu beteiligen, trägt sie 50 % der Kosten von bis zu drei Behandlungsversuchen. Die andere Hälfte ist durch den Versicherten zu begleichen.
