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Palliativversorgung und Hospizbetreuung

Palliativversorgung und Hospizbetreuung sind für Menschen gedacht, deren Lebensende angesichts einer schweren und unheilbaren Krankheit absehbar ist.

In einem solchen Fall steht nicht mehr die Heilung der Krankheit im Vordergrund, vielmehr wird versucht, die Beschwerden so weit wie möglich zu lindern und dadurch ein gewisses Maß an Lebensqualität bis zum Tod zu erhalten.

Palliativversorgung unterscheidet sich von der Betreuung in einem Hospiz dadurch, dass der volle Umfang medizinischer Versorgung zur Verfügung steht; dies schließt auch Reanimationsmaßnahmen ein. Die Betreuung erfolgt üblicherweise in einem Krankenhaus und zielt darauf ab, den gesundheitlichen Zustand des Patienten soweit herzustellen, dass er in die häusliche Umgebung entlassen werden kann. Hospize dienen eher der Begleitung des Sterbenden in seinen letzten Lebenswochen. Der Fokus liegt hier darauf, einen würdigen Tod zu ermöglichen; medizinische Maßnahmen treten in den Hintergrund, die nötige Versorgung ist aber auch hier gewährleistet.


Palliativpatienten
Die Gesundheitsreform 2007 hat zur Folge, dass Palliativpatienten im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung eine entsprechende Betreuung zusteht, die ihnen den Verbleib in ihrem häuslichen Umfeld gewährleistet. Diese sogenannte "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" wird durch speziell für diese Aufgabe ausgebildete Palliative Care Teams ausgeführt. Ärzte, Pflegestellen und Krankenhäuser arbeiten zusammen und ermöglichen dem Schwerkranken, die letzte Lebensphase in seiner gewohnten Umgebung anstatt im Krankenhaus verbringen zu können. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist jedoch die ärztlich attestierte, sehr eingeschränkte Lebenserwartung eines Patienten aufgrund der Schwere seiner Leiden und eine ärztliche Anordnung.


Unterbringung in einem Hospiz
Die Unterbringung in einem Hospiz beinhaltet eine stationäre Betreuung von Palliativpatienten und vereint verschiedene Faktoren miteinander: medizinische Versorgung, Schmerzlinderung, Pflege und ähnliche Leistungen, aber auch Seelsorge und Begleitung des Sterbenden und seiner Angehörigen. Oft sind Hospize eigenständige Einrichtungen, die wenig mit Krankenhäusern und deren kaum einladender Atmosphäre zu tun haben; so gibt es häufig keine festen Besuchszeiten und Angehörige können unter Umständen auch bei den Betroffenen übernachten.


Voraussetzungen für die Aufnahme:
 

  • Erkrankung im weit fortgeschrittenen Stadium
  • Keine Krankenhausbehandlung erforderlich
  • Heilung ausgeschlossen, Lebenserwartung von wenigen Monaten



Kostenabdeckung
Die Kosten werden zu einem Teil von der Krankenkasse, zu einem weiteren Teil von der Pflegekasse und durch einen Eigenanteil aufgebracht, sofern die ambulante Palliativversorgung in der gewohnten Umgebung des Patienten und durch Angehörige nicht (mehr) möglich ist. Des Weiteren muss es sich bei dem Hospiz um einen Vertragspartner der Krankenkasse des Patienten handeln. Der gesetzlich vorgegebene Mindestbetrag für einen solchen Zuschuss lag im Jahr 2007 bei 147 € pro Tag, jedoch liegt er in den Satzungen einiger Krankenkassen auch deutlich höher.


Kinderhospize
Die Gesundheitsreform hat auch für eine Besserstellung von Kinderhospizen gesorgt. Diese Einrichtungen sind im Gegensatz zu Hospizen für Erwachsene besonders auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet und kümmern sich auch eingehend um die seelsorgerische Begleitung der Familie und etwaiger Geschwister des erkrankten Kindes. Die Betreuung ist oft langfristig angelegt, nämlich von dem Moment an, an dem die Diagnose bekannt wird, bis zum Versterben des Kindes. Zwischen diesen beiden Zeitpunkten können nicht selten mehrere Jahre liegen. So kommt es in der Regel zu mehrmaligen Aufenthalten der kleinen Patienten, in denen es auch darum geht, die Familie zu entlasten und den Eltern einmal wieder etwas Zeit füreinander und auch für ihre anderen Kinder zu ermöglichen: An der schweren Erkrankung des Kindes und den Belastungen, die dies für die Familie mit sich bringt, scheitern viele Ehen. Zurzeit (Stand 2008) gibt es neun stationäre Kinderhospize in Deutschland, drei weitere sind in Planung.

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