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Zahnbehandlung: Kosten- und Heilplan

Grundsätzlich hat der behandelnde Zahnarzt einen Kosten- und Heilplan zu erstellen, der dem Versicherten nicht in Rechnung gestellt werden darf.

Der Kosten- und Heilplan enthält Angaben zum Befund, zur entsprechend angebrachten Regelversorgung und zur tatsächlich vorgesehenen Behandlung inklusive etwaiger Leistungen und Preise, die über die Regelversorgung hinausgehen. Der Patient hat das Recht, sich solche Pläne von verschiedenen Zahnärzten erstellen zu lassen und Beratungsangebote von mehreren Seiten wegen Zahnersatz beziehungsweise Zahnzusatz einzuholen. Der Heil- und Kostenplan ist für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen von großer Bedeutung, da er vor Behandlungsbeginn dort einzureichen ist und die Grundlage für eine Kostenbewilligungsentscheidung darstellt. Gemäß dieser bekommt der Versicherte die ihm zustehenden Festzuschüsse zur Regelversorgung von seiner Krankenkasse erstattet.

Welche Leistungen die Regelversorgung umfasst, ist genau festgelegt. Im Zweifelsfall sollte man sich vor der zahnärztlichen Behandlung bei der Krankenkasse oder Stellen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung informieren.

Im Allgemeinen gehören zur Regelversorgung im Bereich Zahnersatz:
 

  • Verblendungen aus Keramik oder Kunststoff, die eher einen optischen Zweck erfüllen, werden für die sichtbaren Mund- beziehungsweise Zahnbereiche gezahlt; Oberkiefer bis Zahn 5, Unterkiefer bis Zahn 4
     
  • Die sogenannte Kombinationsversorgung, die sowohl aus losen als auch aus fixierten Zahnersatzteilen besteht, ist auf zwei Verbindungselemente (Eckzähne) pro Kiefer begrenzt
     
  • Bei großen Brücken können bis maximal vier fehlende Zähne pro Kiefer ersetzt werden, sowie maximal drei pro Seitenzahnbereich
     
  • Liegt ein sogenannter Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen pro Kiefer vor, werden jeweils höchstens drei Verbindungselemente zur Regelversorgung gezählt
     
  • Leistungen wie die Erstellung des Behandlungsplans, das Abnehmen des nötigen Gebissabdrucks, die Präparation des Restgebisses und Ähnliches, bis hin zur entsprechenden Nachbehandlung und Einweisung in die richtige Handhabung des Zahnersatzes gehören ebenfalls zur Regelversorgung
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