Zahnärztliche Behandlung
Der Gang zum Zahnarzt wird von den meisten als unangenehm empfunden. Dennoch sollte die Vorsorge regelmäßig wahrgenommen werden, da die Krankenkasse kontinuierliche Arztbesuche mit Boni von bis zu 15 % beim Zahnersatz honoriert.
Erstattungssätze
Die Führung eines Bonusheftes, in dem die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ausgewiesen wird, spart bares Geld. Daran haben auch die neuen Festzuschüsse nichts geändert. Wird lückenlos für die vorangegangenen fünf oder sogar zehn Jahre die Zahnvorsorge nachgewiesen, erhält man für den Zahnersatz erhöhte Zuschüsse von seiner Krankenkasse. Auf den Festzuschuss von 50 % können bei Vorlage des entsprechend geführten Bonusheftes für fünf Jahre regelmäßiger Kontrolluntersuchungen 10 % aufgeschlagen werden und sogar 15 % für zehn Jahre. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse sich an den Kosten nach der sogenannten Regelversorgung zu 60 % bzw. 65 % beteiligt, anstatt zu lediglich 50 %.
Zahnfüllung, Implantate, Inlays
Die Krankenkasse übernimmt nur medizinisch notwendige Behandlungskosten. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel einer Zahnfüllung erläutern: Für ein Loch im Zahn gibt es die Füllstoffe Amalgam, Kunststoff, Gold oder auch Keramik, wobei letztere keine wirklichen Füllungen sind, sondern sogenannte „Inlays“. Welches Material verwendet wird, hängt nicht nur von der Beschaffenheit des Zahnproblems ab, sondern auch von der Zahlungswilligkeit beziehungsweise Finanzstärke des Patienten. Um sich gegen Kosten abzusichern, bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an. Denn Gold zum Beispiel ist teuer, aber sehr gut verträglich; Amalgam hingegen hat aufgrund von Quecksilberabsonderungen einen weniger guten Ruf. Es ist aber das haltbarste sowie preisgünstigste Material und wird von der Krankenkasse komplett übernommen. In Fällen nachgewiesener Amalgam-Unverträglichkeit oder bei Nierenproblemen trägt die Krankenkasse jedoch auch die Kosten für Kunststoff-Füllungen. Andernfalls muss der Patient aber immer die Differenz zur teureren Variante seiner gewählten Zahnfüllung selbst bezahlen.
Eine seit 2005 geltende Neuerung betrifft die Art und Weise, wie verschiedene Zahnersatzleistungen wie Einzelzahnkronen, Brücken und Prothesen von den Krankenkassen bezuschusst werden. Grundsätzlich gelten keine prozentualen, sondern festgelegte Zuschüsse, die sich nach dem jeweiligen Befund richten und nach der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit bemessen sind. Die Zuschüsse werden unabhängig davon gezahlt, für welche Art von Behandlung sich ein Patient entscheidet. Dabei beträgt der kassenärztliche Zuschuss in der Regel die Hälfte des Betrages der sogenannten Regelversorgung - also der üblichen, den notwendigen medizinischen Zweck erfüllenden Behandlungsform.
Die Regelversorgung besteht aus Leistungen der zahnärztlichen Behandlung sowie den zahntechnischen Leistungen. Die Kosten, die mehr als die Hälfte der Regelversorgung ausmachen, hat der Versicherte zu tragen. Darüber hinaus wird dem Versicherten für Leistungen, die zusätzlich zur Regelversorgung genutzt werden, eine Rechnung ausgestellt. Dagegen erfolgt die Abrechnung sogenannter andersartiger Versorgungsformen wie Implantate, die anstelle der in der Regelversorgung vorgesehenen Brücken eingesetzt werden, über eine private Rechnung.
