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Rehabilitations-Maßnahmen

Sowohl körperliche als auch seelische Erkrankungen können eine ambulante oder stationäre Rehabilitation notwendig machen. Häufig findet diese Art der Behandlung bei Schädigungen der Wirbelsäule, psychischen Erkrankungen wie Sucht, Herz-Kreislauferkrankungen und damit zusammenhängenden Folgeerscheinungen, Krebs oder Atemwegserkrankungen Anwendung.

Ziel der Rehabilitationsbehandlung ist die weitestgehende Wiederherstellung des Gesundheitszustandes und der körperlichen Bewegungsfähigkeit, um einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Von besonderer Bedeutung ist dies nach Operationen, wobei vor allem bestimmte physische Fähigkeiten wiedererlangt werden sollen. Einen großen Stellenwert nimmt auch die sogenannte geriatrische Rehabilitation ein, also die wiederherstellende Behandlung für ältere Versicherter. Auch Personen, die bereits pflegebedürftig sind, können von diesen Leistungen Gebrauch machen; dadurch soll die Pflegebedürftigkeit aufgehalten oder gemindert werden.

Im Rahmen der Gesundheitsreform müssen Rehabilitations-Einrichtungen sich neuerdings bezüglich ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen zertifizieren lassen.


Finanzierung
Die Kostenübernahme erfolgt in vielen Fällen nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), da häufig andere Kostenträger in der Pflicht sind. Je nach Ziel der Maßnahmen wird der Zahlungsverantwortliche ermittelt. Bei einer Wiedereingliederung ins Berufsleben beispielsweise oder wenn einer Erwerbsminderung entgegengewirkt werden soll, ist die Rentenversicherung in der Pflicht. Die GKV zahlt daher vor allem bei der Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen, Hausfrauen und Rentnern.


Durchführung
Seit dem 1. April 2007 sind alle medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen Pflichtleistungen der Kassen. Die Behandlungen werden häufig direkt nach dem Krankenhausaufenthalt aufgenommen und müssen vom Versicherten selbst bei der GKV beantragt werden. Ein entsprechend qualifizierter Arzt muss die medizinische Rehabilitation außerdem verordnen und genaue Angaben zu Diagnose und Prognose machen. Auch eine Beurteilung durch den Medizinischen Dienst ist notwendig. Die Einrichtungen, in denen die Maßnahmen durchgeführt werden, müssen von der Krankenkasse zugelassene und mit ihr unter Vertrag stehende Häuser sein. Sie sollten sich möglichst nah am Wohnort des Versicherten befinden. Die Dauer eines Rehabilitations-Aufenthaltes liegt üblicherweise bei drei Wochen; sofern hierfür eine medizinische Begründung vorliegt, ist dieser Zeitraum auch verlängerbar. Im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots wird auch im Bereich der Rehabilitations-Maßnahmen die ambulante der stationären Form vorgezogen.


Zuzahlungen des Versicherten
Grundsätzlich sind Zuzahlungsregelungen zu berücksichtigen. Erwachsene Versicherte müssen für jeden Tag der Rehabilitation 10 € zuzahlen. Dies gilt allerdings nicht immer; der Versicherte muss beispielsweise keine Zuzahlungen leisten, wenn er direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Rehabilitation beginnt. Insgesamt ist die Dauer der Zuzahlungstage auf höchstens 28 begrenzt.

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