Zurück zum Start

Krankengeld

Das Krankengeld stellt eine Geldleistung dar, die den Verdienstausfall bei einer Erkrankung und daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten kompensieren soll.

Im Krankheitsfall wird in der Regel der Verdienst sechs Wochen lang weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Danach sorgt die Krankenkasse dafür, dass der Versicherte das Krankengeld erhält. Dieses beträgt für gewöhnlich 70 % des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die für das Jahr 2007 bei täglich 83,13 € beziehungsweise 72,40 € für Arbeitnehmer lag. Das Krankengeld darf jedoch 90 % des zuletzt erhaltenen Nettoverdienstes nicht übersteigen.

Das Krankengeld kann für dieselbe Erkrankung höchstens für 78 Wochen in einem Dreijahreszeitraum in Anspruch genommen werden. Tritt eine andere Erkrankung auf, gilt für diese ein erneuter 78-wöchiger Krankengeldanspruch. In der Regel wird das Krankengeld tageweise berechnet, wobei für die Bestimmung des Entgelts die letzten vier Arbeitswochen zugrunde gelegt werden.


Voraussetzung für den Erhalt von Krankengeld
Um Krankengeld erhalten zu können, ist ein ärztliches Attest nötig, das die Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise die stationäre Krankenhausbehandlung bestätigt. Dies gilt auch für vor- und teilstationäre Aufenthalte, wenn die Ausübung der Erwerbstätigkeit dadurch verhindert wird. Erhält man Krankengeld, so müssen in dieser Zeit keine Krankenkassenbeiträge entrichtet werden, wohl aber solche zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Bei Arbeitslosigkeit übernimmt die zuständige Agentur für Arbeit die Rolle des Arbeitnehmers. Das heißt, dass auch hier die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Normalfall innerhalb von drei Tagen eingereicht werden muss. In diesem Fall wird das Krankengeld von Anfang an und nicht wie bei versicherten Arbeitnehmern nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt.


Antrag
Generell ist zu beachten, dass der Bezug des Krankengeldes bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Dementsprechend frühzeitig sollte diese über die Erkrankung beziehungsweise den Krankenhausaufenthalt informiert werden. Einige Krankenkassen bieten im Internet sogar Krankengeld-Rechner sowie entsprechende Anträge als Online-Formular zum Herunterladen an.

Nach einem längerfristigen Krankengeldbezug des Versicherten hat seine Krankenkasse das Recht, den Medizinischen Dienst damit zu betrauen, eine Prüfung vorzunehmen. So soll herausgefunden werden, ob der Betroffene längerfristig arbeitsunfähig ist und gegebenenfalls die Antragstellung auf Rehabilitation oder Rente sinnvoll ist. Zu einer solchen Antragsstellung kann der Versicherte auch von seiner Krankenkasse gezwungen werden.


Nicht Berechtigte
Nicht jeder gesetzlich Versicherte hat einen grundsätzlichen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld durch seine Krankenkasse. Keinen Anspruch haben Familienversicherte, Studierende oder Personen, die an einer Berufsförderungsmaßnahme teilnehmen, sowie alle, die ihre Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg absolvieren.

Die Regelungen für freiwillig Versicherte können in den Satzungen der verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich sein. So kann es sein, dass freiwillig Versicherte satzungsgemäß gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder es später erhalten als andere Versicherte. Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, erhalten ihr Krankengeld beispielsweise in der Regel erst nach sieben Wochen.

Kommt es aufgrund eines Arbeitsunfalls zur Erwerbsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, so fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft und nicht in den der Krankenkasse. Es erfolgt dann zunächst die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber; anschließend kommt es zur Zahlung eines sogenannten Verletztengeldes, das 80 % des Bruttoeinkommens entspricht, aber nicht über dem sonstigen Nettoeinkommen liegen darf.


Beispiel zum Krankengeld
Ein Versicherter, der als Angestellter tätig ist, hat in den letzten vier Wochen vor Eintritt seiner Krankheit 2.320 € Arbeitseinkommen für eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden erzielt. Das entspricht einem Tagessatz von 77,33 €. Des Weiteren erhält er ein Weihnachtsgeld von 1.700 €, wodurch der oben genannte durchschnittliche Bruttoverdienst um 4,72 € täglich, auf 82,05 € ansteigt. Das Krankengeld beträgt 70 % dieses Gehalts, also 57,44 €. Allerdings darf dieser Betrag nicht höher sein als 90 % des durchschnittlichen Netto-Verdienstes pro Tag. Liegt dieses beispielsweise bei 53,12 €, so würde das Brutto-Krankengeld diesem Betrag entsprechen. Auf Basis dieses Betrags sind noch entsprechende Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2011 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay