Zurück zum Start

Früherkennung bei Erwachsenen

Die Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene betreffen im Wesentlichen drei Bereiche: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebsfrüherkennung und Zahngesundheit.

Beim sogenannten „Check-up 35“ können sich erwachsene Versicherte, die bereits das 35. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben, auf Kosten der Krankenkasse einer allgemeinen Gesundheitsprüfung unterziehen. Diese Vorsorge kann kostenfrei alle zwei Jahre durchgeführt werden. Hierbei wird ein ganzheitliches Gesundheits- und Krankheitsrisikobild des Patienten erstellt und insbesondere auf Aspekte wie Nieren- und Herz-Kreislauferkrankungen sowie auf Cholesterinwerte und Blutzucker (Diabetes) geachtet. Auch die Erkrankungslage in der Familie wird berücksichtigt. Besonders männliche Patienten sollten die Möglichkeit einer regelmäßigen Untersuchung nutzen; Herzinfarkt ist in Deutschland für Männer die häufigste Todesursache.

Untersuchungen hinsichtlich möglicher Krebserkrankungen sind ein weiterer Bestandteil der Früherkennungsmaßnahmen. Geschlechtsunabhängig werden für Versicherte, die älter als 50 Jahre sind, Verfahren zur (Früh-)Erkennung von Darmkrebs durch die Krankenkassen gezahlt. Diese umfassen den Test auf okkultes Blut im Stuhl sowie eine jährliche Abtastung des Dickdarms. Ab dem 56. Lebensjahr besteht alternativ außerdem Anspruch auf eine Vorsorge-Darmspiegelung, insgesamt zwei im Abstand von zehn Jahren; bei familiärer Vorbelastung ist dies auch schon bei Menschen möglich, die jünger als 56 Jahre alt sind.

Männer haben ab ihrem 45. Lebensjahr die kostenfreie Möglichkeit, sich im jährlichen Zyklus sowohl die äußeren Geschlechtsorgane als auch die Prostata durch Abtasten untersuchen zu lassen, sofern sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Zur Klärung von Verdachtsfällen auf einen Krebsbefund trägt die Krankenkasse außerdem die Kosten für einen Bluttest.

Für Frauen sind weitere Früherkennungsmaßnahmen im Leistungskatalog der Krankenversicherung vorgesehen. Bereits ab dem 20. Lebensjahr können und sollten sie sich bei ihrem Gynäkologen auf Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane untersuchen lassen, was auch einen Abstrich zur Klärung einer möglichen Gebärmutterhalskrebserkrankung beinhaltet. Hat eine Versicherte das 30. Lebensjahr erreicht, so wird ebenfalls regelmäßig die Brust auf mögliche Krebsbefunde untersucht – dies erfolgt über das Abtasten. Bei etwaigen Verdachtsfällen oder Beschwerden werden zur Abklärung weiterführende Untersuchungsmaßnahmen wie die Mammographie durchgeführt. Ab dem 50. Lebensjahr und bis zu einem Alter von einschließlich 70 Jahren besteht für weibliche Versicherte ein Anspruch auf eine solche Röntgenuntersuchung der Brust.

Seit Kurzem besteht auch die Möglichkeit, bei einer nachweislich hohen familiären Belastung durch Eierstock- oder Brustkrebs (abhängig von den Erkrankungsfällen und dem Alter der Betroffenen) auf Kosten der Krankenkasse als besonderes Früherkennungsprogramm zu nutzen und gesonderte Fürsorge zu erhalten. Hierfür ist eine Absprache mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse notwendig.


Individuelle Gesundheitsergänzungsleistungen (IGel)
Über die oben genannten Untersuchungen hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Früherkennung, die aber aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen werden auch als IGel–Leistungen bezeichnet.

Beispiele dafür sind ein HIV-Labortest oder die Durchführung eines Langzeit-EKGs. Jedoch kommt es zum Teil auch zu Änderungen in diesem Bereich. So wird bisher die Ganzkörperuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs nicht von den Krankenkassen getragen. Mittlerweile werden aber zunehmend Überlegungen angestellt, diese in naher Zukunft für Versicherte ab einem bestimmten Alter in den bestehenden Leistungskatalog aufzunehmen.

Wenn ein gesetzlich Versicherter bei seinem Arzttermin nur privatärztliche Leistungen - beispielsweise besagte IGel-Leistungen - erhält, so braucht er keine Praxisgebühr zu entrichten.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay