Die Krankenkassenarten
Innerhalb der Gruppe der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man verschiedene Kassenarten. Im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungsunternehmen gelten für diese Kassen die Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören:
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Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) - Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind, wie ihr Name verrät, ursprünglich örtlich ausgerichtet gewesen. Auch heutzutage wird man üblicherweise in der jeweils regional ansässigen AOK Mitglied.
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Ersatzkassen - Die Ersatzkassen waren eigentlich an bestimmte Berufszweige gerichtet. Heute sind sie für alle Versicherten offen und arbeiten meist bundesweit.
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Betriebskrankenkassen (BKK) - Die Betriebskassen waren ursprünglich ebenfalls für festgelegte Personenkreise zuständig, nämlich für die Mitarbeiter bestimmter Betriebe. Jedoch hat sich der Großteil von ihnen mittlerweile auch für alle interessierten Versicherten geöffnet.
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Innungskrankenkassen (IKK) - In ihrer einstigen Form sind die Innungskrankenkassen für das Handwerk gegründet worden, heute sind sie für alle Versicherten offen.
- Zu den Kassenarten gehören auch einige besondere und nicht für jeden wählbare Kassen, beispielsweise die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, die See-Krankenkasse und die Bundesknappschaft der im Bergbau Beschäftigten. Derzeit gibt es aber auch hier Änderungen, sodass, abgesehen von den Landwirtschaftlichen Krankenkassen, auch diese für jeden Versicherten frei wählbar werden.
Die Krankenkassen gehören verschiedenen Verbänden an. Die AOK, BKK und IKK sind in Landes- und Bundesverbänden zusammengeschlossen, wohingegen die Ersatzkassen dem Verband der Angestelltenkrankenkassen und dem Verband der Arbeiterersatzkassen angehören. Siehe dazu auch: Wahl und Wechsel einer Krankenkasse
