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Studenten-Ratgeber: Krankenversicherung

Familienversicherung
Studierende sind in der Regel bis zu ihrem vollendeten 25. Lebensjahr in der Familienversicherung über ihre Eltern mitversichert und zahlen somit noch keine Beiträge.

Es müssen jedoch bestimmte Obergrenzen beim Hinzuverdienst beachtet werden: Das Maximum liegt hier bei 360 € im Monat beziehungsweise im Fall eines Minijobs bei bis zu 400 €. Besondere Situationen bezüglich der Sozialversicherung können sich außerdem ergeben, wenn Studenten Praktika absolvieren.

Die Zeit, in der man in der Familienversicherung als Student krankenversichert ist, kann unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise unter Berücksichtigung von Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, verlängert werden.


Studentische Krankenversicherung
Nach dem vollendeten 25. Lebensjahr müssen sich Studierende in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichern. Es besteht freie Kassenwahl, der Beitrag ist allerdings bei allen Kassen gleich, da er gesetzlich festgelegt ist. Für kinderlose Studenten ab 23 Jahren liegt er bei 66,81 € und für alle anderen bei 65,53 € (seit 1.1.2009). Im Beitrag ist auch der Pflegeversicherungsbeitrag enthalten.

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres beziehungsweise wenn das 14. Fachsemester überschritten wird, fallen Studenten aus der studentischen Krankenversicherung raus und müssen sich freiwillig versichern. In Härtefällen kann die Studentenversicherung auch länger beibehalten werden, zum Beispiel aufgrund von Elternschaft, Pflegebedürftigkeit Angehöriger oder eigener Erkrankung.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Studenten in der studentischen Krankenversicherung ist zeitlich beschränkt. Während des Semesters dürfen maximal 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden; in den Semesterferien besteht hingegen keine Begrenzung. Geht der Arbeitsumfang über die festgelegte Stundenzahl hinaus, wird man versicherungspflichtig als Arbeitnehmer.


Zuschuss für BAföG-Empfänger
Für Studenten, die nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Leistungen erhalten, um ihr Studium zu finanzieren, wurde bis Ende Februar 2009 ein Zuschuss von insgesamt 59 € zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Ab 1.3.2009 beziehungsweise für den Bewilligungszeitraum ab dem Sommersemester 2009 beträgt dieser Zuschuss 64 €. Voraussetzung für den Zuschuss ist allerdings, dass die betreffenden Studenten nicht mehr unter die Familienversicherung fallen und über die studentische Krankenversicherung selbst versichert sein müssen.


Verlust der Versicherungspflicht
Studenten, die länger als 14 Semester studieren beziehungsweise das 30. Lebensjahr erreichen, verlieren ihre Versicherungspflicht und fallen somit aus der Krankenversicherung der Studenten. Sie können sich dann freiwillig versichern oder müssen in die private Krankenversicherung wechseln.

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