Studentische Pflichtpraktika
Im Rahmen des Studiums müssen häufig auch Praktika absolviert werden - sei es bereits vor Studienbeginn oder während des Studiums. Für Studenten im Praktikum gelten nun bestimmte Vorschriften bezüglich ihrer Krankenversicherung.
Für freiwillige Praktika wiederum gelten andere als die im Folgenden aufgeführten Regelungen.
Praktikum vor Studienbeginn
Absolviert ein Student vor Aufnahme des Studiums ein hierfür vorgeschriebenes Praktikum, hängt die Art der Krankenversicherung vor allem von dem Alter des Studenten und der Vergütungshöhe des Praktikums ab. Ist er jünger als 25 Jahre, so fällt er üblicherweise unter die Familienversicherung. Das gilt jedoch nur, solange er kein Praktikumsentgelt erhält. Besteht keine Familienversicherung, muss sich der Student in der Krankenversicherung der Studenten pflichtversichern und - sofern er kein Praktikumsentgelt erhält - nur den Studierendenbeitrag von 64,76 € - beziehungsweise 66,04 €, wenn er kinderlos und über 23 Jahre alt ist - bezahlen.
Falls er jedoch für sein Praktikum ein Entgelt erhält, gelten andere Bedingungen. Er ist dann Beschäftigter in der Berufsausbildung und als solcher sozialversicherungspflichtig. Auch hier sind jedoch zwei Varianten zu unterscheiden: Liegt sein Verdienst während des Praktikums bei 325 € oder weniger, so werden die Beiträge zur Krankenversicherung sowie die sonstigen Sozialversicherungsabgaben komplett vom Arbeitgeber übernommen. Liegt das Entgelt über diesem Betrag, werden die Krankenversicherungsbeiträge hälftig von beiden Seiten, Praktikant und Arbeitgeber, getragen - eine Ausnahme stellt hier der Sonderbeitrag von 0,9 % dar, den der Praktikant allein trägt.
Praktikum während des Studiums
Absolviert der Student während seines Studiums ein Pflichtpraktikum, ist er bezüglich der Sozialversicherung gänzlich versicherungsfrei. Dies gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Höhe des Entgelts. Dieser Umstand beruht auf der Tatsache, dass er auch während des Praktikums vornehmlich als Student gilt, da er das Praktikum aus Studiengründen absolviert.
Praktische Tätigkeiten nach Ende des Studiums
Sobald der Student sein Studium beendet hat, verliert er seinen Status als Student. Es kann jedoch für bestimmte Bereiche nötig sein, eine Praxiszeit nach dem Examen nachzuweisen, damit der Abschluss anerkannt wird; Beispiele dafür wären etwa das Referendariat für Lehrer oder Juristen oder auch Berufspraktika im sozialen Bereich. In all diesen Fällen gelten dieselben Regelungen wie für Praktika vor Studienbeginn.
