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Höchstbeitrag GKV

In der GKV gibt es einen Höchstbeitrag, der für alle Versicherten gilt. Der Höchstbeitrag muss von den versicherten Personen gezahlt werden, die ein Einkommen haben, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird für jedes Jahr neu bestimmt. Im Jahr 2010 liegt sie bei 49.950 Euro brutto jährlich. Die Ermittlung für den Höchstbeitrag GKV erfolgt, indem der Beitragssatz, der für jede gesetzliche Krankenkasse gilt, und die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze dafür herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterscheiden. Für das Jahr 2010 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.000 Euro.

Personen, die den GKV Höchstbeitrag zahlen, haben immer auch die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Sie haben dann Zugang zur privaten Krankenversicherung, wenn ihr Einkommen seit bestimmter Zeit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Zwar fallen diese Personen unter die Versicherungspflicht, doch sind sie nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Nach einem ausführlichen Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und den Angeboten der verschiedenen Krankenversicherer sollten diese Versicherten die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Höchstbeitrag GKV abwägen. Der Höchstbeitrag in der GKV beträgt im Jahr 2010 590,03 Euro. Er ist in der privaten Krankenversicherung genauso hoch wie in der gesetzlichen. Dies bedeutet nicht, dass Versicherte in der privaten Krankenversicherung immer den Höchstbeitrag bezahlen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag GKV gezahlt haben oder zahlen müssten. Welcher Beitrag in der PKV zu zahlen ist, richtet sich nach Kriterien wie den gewählten PKV Leistungen und dem Gesundheitszustand des Versicherten, aber auch nach dem Alter des Versicherungsanwärters.

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