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Beiträge freiwillig versicherter Studenten

Studenten, die länger als 14 Fachsemester beziehungsweise über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus studieren, müssen sich freiwillig versichern und somit höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen.
 

Es gilt allerdings, eine Frist von drei Monaten zu beachten, innerhalb der man sich freiwillig versichern kann. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungspflicht endet. Wird die Frist versäumt, bleibt nur noch die Versicherung in einer privaten Krankenversicherung.

Bei der Beitragsberechnung ist zu beachten, dass für freiwillig Versicherte sämtliche Einkünfte, also beispielsweise auch Mieteinnahmen, zum Gesamteinkommen zählen und nicht nur das Arbeitsentgelt.


Beispiel für Studenten mit geringen Einkünften
Der Student ist über 30 Jahre alt und hat nur sehr geringe Einkünfte, die unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 828,33 € pro Monat liegen. Diese wird der Berechnung des Beitrags zugrunde gelegt, egal wie hoch die Einkünfte des Studenten tatsächlich sind. Für einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeldanspruch von 13,3 % inklusive des Eigenanteils von 0,9 % ergibt dies einen monatlichen Beitrag von:

828,33 € x 13,3 % = 110,17 €


Beispiel für Studenten mit hohen Einkünften
Der Student hat sein 14. Fachsemester vollendet und muss sich nun freiwillig krankenversichern. Durch Mieteinnahmen, die ihm ein geerbtes Haus einbringen, sowie Einkünfte aus Gitarrenunterricht und regelmäßiger musikalischer Begleitung von Gottesdiensten kommt er auf 1.100 € brutto im Monat. Da er somit über der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 828,33 € liegt, liegen der Beitragsberechnung seine tatsächlichen Einkünfte zugrunde. Bei einem Beitragssatz von 13,3 % inklusive Eigenanteil von 0,9 % berechnet sich sein Beitrag wie folgt:

1.100 € x 13,3 % = 146,30 €

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