Beitragsberechnung für Pflichtversicherte
Die Beitragshöhe eines gesetzlich Versicherten richtete sich bis 31. Dezember 2008 nach seinem Bruttoeinkommen sowie dem von der Krankenkasse erhobenen Beitragssatz.
Seit 1. Januar 2009 wird der allgemeine Beitragssatz von der Bundesregierung festgelegt; dieser beläuft sich auf 15,5 %.
Die Hälfte des Beitrages wird vom Arbeitgeber des Versicherten getragen, wobei der Arbeitnehmer seit 2005 noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 % zu entrichten hat, an dem sein Arbeitgeber nicht beteiligt ist. Auch andere Versichertengruppen, wie Rentner und freiwillig versicherte Selbständige, zahlen den Zusatzbeitrag.
Beispiel
Der Versicherte hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.450 €, das entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von 29.400 €. Der allgemeine Beitragssatz seiner gesetzlichen Krankenkasse liegt im zu berechnenden Zeitraum von einem Monat bei 14,3 %. Da die Hälfte dieses Prozentsatzes vom Arbeitgeber getragen wird, muss er also von 7,15 % Beitragssatz ausgehen. Hinzu kommt allerdings noch der Extra-Beitrag für Versicherte von 0,9 %.
8,05 % x 2.450 € = 197,23 €
Der Versicherte zahlt also 197,23 € im Monat als Beitrag an die Krankenkasse. Zum Vergleich: Der Anteil seines Arbeitgebers beträgt lediglich 175,18 €. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass das Prinzip der sogenannten paritätischen Beitragszahlung, also zu gleichen Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der Einführung des oben genannten Zusatzbeitrags von 0,9 % nicht mehr vollständig gilt.
