Beitragssatz GKV
In der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, gilt ein Beitrag, der für jeden gesetzlich Versicherten gleich ist. Die Höhe dieses Beitragssatzes ist unabhängig vom gesetzlichen Krankenversicherer, denn er wird von der Bundesregierung festgelegt.
Damit kann die Bundesregierung entscheiden, ob und wann sich der Beitragssatz GKV verringern oder wann er steigen soll. Der einheitliche Satz bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Wettbewerb mehr unter den gesetzlichen Krankenversicherern gibt.
Mit dem Jahr 2009 ist außerdem der Gesundheitsfonds in kraft. Es werden somit alle Beiträge der gesetzlich Versicherten seit 2009 nicht mehr direkt an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt, sondern erstmal in den Gesundheitsfonds. In den Gesundheitsfonds zahlen unter anderem auch die Arbeitgeber ein, die in Deutschland einen Teil der Beiträge für den gesetzlich versicherten Arbeitnehmer übernehmen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den größten Anteil des Beitragssatzes. Für den Rest kommen die Arbeitnehmer allein auf.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich insgesamt betrachtet etwas erhöht. Zu Beginn des Jahres 2009 lag der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Mitte 2009, als der Gesundheitsfonds schon eingeführt war, sind sie aber beispielsweise verringert worden. Es galt dann ein Beitragssatz von 14,9 Prozent. Auch wenn gesetzlich Versicherte und die Arbeitgeber den Beitragssatz GKV in der vorgeschriebenen Höhe zahlen, erhalten die gesetzlichen Krankenversicherer unter Umständen einen Zusatzbeitrag von den Versicherten. Der Zusatzbeitrag darf von den Versicherern erhoben werden. Die Höhe des Zusatzbeitrages ist begrenzt. Auf die Höhe dieser Begrenzung hat die GKV keinen Einfluss. Die gesetzliche Krankenversicherung legt aber selbst fest, welche Höhe des Zusatzbeitrages im Einzelnen notwendig ist, um die Kosten von Gesundheitsleistungen für ihre Versicherten decken zu können.
