Beitragserhöhungen
Natürlich kann es im Laufe einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch zu Beitragserhöhungen kommen. Die Beitragshöhe eines Mitglieds kann variieren und ist vor allem vom Arbeitsentgelt abhängig.
Daher kann sich die Beitragshöhe mit Veränderungen des Arbeitsentgelts auch entsprechend erhöhen beziehungsweise verringern. Ein gesetzlich Versicherter sollte daher seine Krankenversicherung immer umgehend informieren, wenn sich seine Einkommensverhältnisse ändern. Da die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr zum 1. Januar neu angepasst wird, kann eine Erhöhung ebendieser auch zu einer Beitragssteigerung führen.
Beitragssatzerhöhung
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und sollten nach Möglichkeit keine Beitragssatzerhöhungen vornehmen. Wenn es dazu kommt, kann dies jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und Vorgaben vonstatten gehen:
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Versicherte haben im Fall einer Beitragserhöhung das Recht, ihre Kasse zu wechseln, also ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die sonst bestehende 18-monatige Bindungsfrist ist in diesem Fall nicht gültig.
- Bei Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, greift eine Beitragserhöhung immer erst mit drei Monaten Verzögerung.
