Beitragsbemessungsgrenze
Die Höhe der Beiträge wurde bis 31. Dezember 2008 als fester Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen des Versicherten von den Krankenkassen selbst festgelegt.
Seit 1. Januar 2009 wird dieser Prozentsatz in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt. Im Oktober 2008 lag der allgemeine Durchschnittssatz in der BRD bei 14,92 %; seit Januar 2009 liegt der Prozentsatz bei 15,5 %.
Da dieser Prozentsatz für alle Versicherten innerhalb eines bestimmten Beitragssatzes gleich ist, zahlen weniger gut Verdienende in absoluten Zahlen einen geringeren Beitrag als besser Verdienende. Die Beitragshöhe steigt jedoch nicht bis ins Unermessliche an, selbst wenn man als gesetzlich Versicherter ein sehr hohes Einkommen hat; es sind nach oben hin Grenzen gesetzt. Dieses Limit ist die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung.
Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Soziales neu festgelegt und an die durchschnittlichen Löhne und Gehälter in der Bundesrepublik angepasst. Für das Jahr 2008 betrug sie beispielsweise 43.200 € brutto pro Jahr beziehungsweise 3.600 € im Monat. Das bedeutet, dass ein Versicherter, selbst wenn er mehr als 3.600 € brutto im Monat verdient, höchstens soviel an Beiträgen leisten muss wie einer, der lediglich über 3.600 € Bruttoeinkommen verfügt.
Freiwillig Versicherte
Im Falle freiwillig Versicherter werden für die Berechnung der Beitragshöhe neben ihrem eigentlichen Einkommen durch die Berufstätigkeit auch weitere Einnahmequellen hinzugezogen, zum Beispiel Zinserträge oder Mieteinnahmen. Auch hier gilt aber die Beitragsbemessungsgrenze für die Gesamtsumme aller Einkommensarten.
Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Versicherungspflichtgrenze. Diese spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung wechseln möchte. Die Versicherungspflichtgrenze lag für das Jahr 2008 bei 4.012,50 € brutto im Monat. Wenn ein Versicherter drei Jahre lang oder sogar länger mit seinem Bruttoeinkommen oberhalb dieser Grenze liegt, dann gilt er als von der Versicherungspflicht befreit und dazu berechtigt, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.
