Zurück zum Start

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung geschieht vornehmlich durch die Beiträge, Zuzahlungen und Eigenanteile ihrer Mitglieder sowie durch pauschale Beteiligungen des Bundes.

Der Beitrag des einzelnen Versicherten bemisst sich, anders als in der PKV, nach einem festen Prozentsatz seines versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens; maßgeblich ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze für das jeweilige Jahr, folglich für die gesetzliche Krankenversicherung 2011 beziehungsweise für das Jahr 2010, nach der sich die Pflicht, in die GKV einzutreten, richtet.

Der Anteil des Einzelnen am Gesamtsystem wird je zur Hälfte von ihm selbst und seinem Arbeitgeber getragen. Seit Juli 2005 sind die Versicherten außerdem verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für die gesetzliche Krankenversicherung 2011 voraussichtlich bei 44.550 Euro liegen.


Staatliche Träger
Bei pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge jeweils zu gleichen Teilen von ihnen selbst und dem Rentenversicherungsträger bezahlt. Ist ein Versicherter Empfänger staatlicher Leistungen, übernimmt der jeweilige Leistungsträger in der Regel, also auch für die gesetzliche Krankenversicherung 2011, den vollen Beitrag inklusive Arbeitgeberanteil.

Gänzlich beitragsfrei sind mitversicherte Familienangehörige und Personen, die Kranken-, Mutterschafts- oder Erziehungsgeld beziehen.


Der 0,9 % Eigenanteil
Dieser Eigenanteil soll die Unternehmen entlasten und so die Lohnnebenkosten senken. Dies soll sich im Endeffekt auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung auswirken. Im Zuge dieser Neuerung wurde der bis dato bestehende Grundsatz verworfen, dass die Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils in gleicher Höhe bezahlt wird.

Zurück zum Start

finanzcheck.de der kostenlose und offizielle Preis-Leistungs-Vergleich aller Testsieger.
Kfz-Versicherung, Private Krankenversicherung, Zahn-Zusatzversicherung, Rechtsschutzversicherung.
© 2010 - 2012 finanzcheck.de, Hamburg. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.
Unternehmen | Service | Impressum | AGB | Datenschutz | Newsletter | News

Hotline
overlay