Gesetzliche Krankenversicherung
70,25 Millionen Personen in Deutschland sind im Jahr 2008 und damit knapp unter 90 % der deutschen Bevölkerung gesetzlich krankenversichert gewesen.
Eine Befragung hat ergeben, dass jeder Vierte in Deutschland nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden ist. Ein Großteil wünscht sich eine noch bessere Qualität von Gesundheitsleistungen. Durch die Gesundheitsreform von 2007 ergeben sich auch für gesetzlich Krankenversicherte einige Neuerungen, beispielsweise werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zunächst in den sogenannten Gesundheitsfonds eingezahlt. Außerdem sieht die Gesundheitsreform die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherungen vor. Zum 1. Juli 2009 wurde der seit 1. Januar 2009 geltende Beitragssatz von 15,5 % auf 14,9 % herabgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7 %, wobei der Arbeitnehmer den Sonderbeitrag von 0,9 % jedoch allein leisten muss. Die Beiträge werden seit 2009 von der Bundesregierung festgelegt. Es stellt sich die Frage, inwiefern der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen und dessen Veränderungen politischer Einflussnahme unterliegt.
Da die gesetzliche Krankenversicherung den Versicherungsnehmern ein attraktives Spektrum an Leistungen ermöglichen möchte, werden sogenannte Wahltarife angeboten. Durch Wahltarife können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzt werden. Außerdem fördern Wahltarife den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, weshalb sich auch ein Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt. Ein Versicherungsnehmer muss sich allerdings, wenn er sich für einen Wahltarif entschieden hat, insgesamt drei Jahre über diesen Tarif versichern, bevor ein anderer Tarif gewählt werden kann. Versicherte sollten die Leistungen eines Wahltarifs deshalb im Vorhinein genau überprüfen. Nur in Härtefällen kann die Versicherung eines Wahltarifs vor Ende von 36 Monaten beendet werden. Als Wahltarif wird beispielsweise der Hausarzttarif oder der Beitragserstattungs- oder Selbstbehalttarif angeboten. Bei letzterem wird der Beitrag bei Leistungsfreiheit teilweise zurückerstattet. Wie nützlich das Hausarztmodell und wie hilfreich ein Hausarzttarif ist, wird immer wieder diskutiert. Möglicherweise wird die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindliche Vorschrift, einen Hausarzttarif anzubieten, vom Gesetzgeber auch wieder geändert.
Neu ist auch, dass gesetzliche Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag in Höhe eines Prozentpunktes verlangen dürfen. Außerdem sind durch die Gesundheitsreform Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen.
Für die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2009 gilt bundeseinheitlich der Wert von 44.100 € pro Jahr. In der Kritik steht die Bemessung des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung an dem Einkommen, worin sich die gesetzliche Krankenversicherung von der privaten Krankenversicherung unterscheidet.
Im Jahr 2008 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Gewinn von 1,4 Milliarden Euro erzielt. Allerdings wird für das Jahr 2009 mit geschätzten Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro gerechnet (Stand: Juli 2009). Diese Schulden müssen die gesetzlichen Krankenkassen bis zum Jahr 2010 zurückzahlen, wenn die gegenwärtige Gesetzeslage zugrundegelegt wird.
