Vorzeitige Verfügung
Sollte sich der Sparer mit der Laufzeit verkalkuliert haben und muss oder will er vorzeitig aus der Festgeldanlage austreten, steht er häufig vor einem Problem.
Aus rechtlicher Sicht ist das Kreditinstitut in keinster Weise dazu verpflichtet, das Termingeld vor Fälligkeit auszuschütten. Beharrt die Bank auf ihrem Recht, wird wohl auf einen kurzfristigen Kredit ausgewichen werden müssen, um den Geldbedarf zu decken. Aufgrund des hart umkämpften Marktes erweisen sich jedoch einige Banken und Sparkassen als kulant. So bestehen sie nicht mit allen Mitteln auf der Erfüllung des Vertrages und bieten in Ausnahmefällen eine vorzeitige Rückzahlung an. Das geschieht aber immer zu den Bedingungen des Instituts. Solche könnten eine zu zahlende Entschädigung oder eine rückwirkende Herabsetzung des Zinssatzes sein.
Termingelder sollten also auf keinen Fall als Liquiditätsreserve beurteilt werden. Es ist ratsam, stets einen Betrag anzulegen, der über den vereinbarten Zeitraum auch tatsächlich entbehrlich ist. Das Festgeld ist durch seine Natur der Anlage aber besonders als Überbrückungseinlage geeignet, um größere Summen für Zahlungen zu bestimmten Terminen bereitzuhalten. Ebenso lässt sich hier Geld ohne besondere Verwendung kurzfristig zwischenlagern und gegebenenfalls später in andere renditestärkere Anlagen transferieren.
In einem Festgeld Vergleich lässt sich wie im Tagesgeld Vergleich ermitteln, welche Konditionen für die Geldanlage im Vergleich zu anderen Angeboten gelten.
