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Fälligkeit

Wird das Festgeld fällig, gibt es zwei Möglichkeiten weiter vorzugehen. Die erste ist die Auflösung des Festgeldkontos. Der Anlagebetrag wird dann mitsamt der Zinsen beispielsweise auf ein Girokonto überwiesen.

Dazu wird dem Sparer oft ein Kontoauszug, auf dem die Zinszahlungen für die Einlage angegeben sind, ausgehändigt.

Die zweite Variante ist die Prolongation. Hier verlängert sich die Anlage automatisch, sofern keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde. Der Kunde sollte also darauf achten, den Kündigungstermin nicht zu verpassen, möchte er zur Fälligkeit über das Geld frei verfügen. Außerdem bleibt der Zinssatz derselbe, auch wenn sich der Zinsmarkt gegebenenfalls verbessert hätte. Je nach Institut und Einlagevolumen kann der Kunde aber auch frühzeitig an die Fälligkeit erinnert werden oder das Kreditinstitut führt die Termineinlage wie ein Guthaben auf einem Girokonto weiter. Es würde also eine Wandlung in eine Sichtgeldeinlage stattfinden. Der Kunde könnte so frei verfügen, profitiert aber von keiner beziehungsweise nur einer geringen Verzinsung, bis neue Vereinbarungen getroffen werden.

Im Falle einer geplanten Verlängerung ist es für den Kunden ratsam, sich einen Marktüberblick zu verschaffen. So können die Konditionen eines Verlängerungsangebots der Bank beurteilt und oft ein besserer Zinssatz ausgehandelt werden. Bei Tagesgeld und einem Tagesgeld Vergleich spielt die Fälligkeit keine Rolle, da Tagesgeld stets verfügbar ist.

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