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Depotgesetz und Wertpapierhandelsgesetz

Für den Handel mit Wertpapieren beziehungsweise die Abwicklung von Wertpapiergeschäften und für das Verwahren und Verwalten von Wertpapieren in Depots gelten bestimmte Gesetze.

Depotgesetz
Das Depotgesetz (DepotG) enthält die in Deutschland gültigen gesetzlichen Regelungen, die beachtet werden müssen, wenn Wertpapiere verwaltet und verwahrt werden. Das Depotgesetz bezweckt den Schutz des Anlegers beziehungsweise der Person, die Wertpapiere bei einem Zwischenverwahrer hinterlegt. Im Depotgesetz werden verschiedene Formen der Verwahrung von Wertpapieren geregelt, der Kauf von Wertpapieren durch die Bank beziehungsweise Depotbank oder die Übersendung eines Stückeverzeichnisses. Ebendieses enthält Angaben über die gekauften Wertpapiere und wird innerhalb einer Woche an den Anleger versendet. Im Depotgesetz ist auch enthalten, das bestimmte Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden, wenn es zu einer nicht rechtsmäßigen Verfügung über Wertpapiere durch beispielsweise einen Zwischenverwahrer kommt, der sich dadurch Vorteile verschaffen kann.

Wertpapierhandelsgesetz
Neben dem Depotgesetz unterliegen die Geschäfte, die mit Wertpapieren aus Depots getätigt werden, auch dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Dass die Vorschriften des Wertpapierhandelgesetzes eingehalten werden, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes wird der Handel mit Derivaten (abgeleitetete Wertpapiere beziehungsweise Rechte, Finanzinstrumente mit Preisen in Abhängigkeit von Preisen anderer Basiswerte) und Wertpapieren kontrolliert. Auch dieses Gesetz dient wie das Depotgesetz dem Schutz des Kunden beziehungsweise Anlegers. Es verbietet Insidergeschäfte, also Geschäfte, die zum eigenen Vorteil und aufgrund eines ausgenutzten Wissensvorsprungs von Personen getätigt werden, die diesen durch ihre berufliche Tätigkeit besitzen. Das Wertpapierhandelsgesetz schreibt außerdem vor, dass der Verdacht eines Insidergeschäfts gemeldet werden muss. Wird ein Insidergeschäft aufgedeckt, werden Geld- oder auch Freiheitsstrafen verhängt. Das Wertpapierhandelsgesetz hat nicht nur Gültigkeit für Wertpapierdienstleistungen und sogenannte Wertpapiernebendienstleistungen, sondern auch dann, wenn Finanztermingeschäfte abgeschlossen werden.

Unter einer Wertpapier-dienstleistung wird beispielsweise der Kauf und das Veräußern von Wertpapieren verstanden. Mit Wertpapiernebendienstleistung ist dagegen das Verwahren und Verwalten von Wertpapieren und Derivaten gemeint und dass der Kunde als Anleger vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen beraten und damit auf Risiken hingewiesen wird, vergleiche Beratung. Werden die von der Bank angebotenen Wertpapierdienstleistungen vom Kunden genutzt und ist eine Inanspruchnahme eines Kredits notwendig, wenn eine Wertpapierleistung ausgeführt wird, zählt das Gewähren des Kredites auch als Wertpapiernebendienstleistung.

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