Die verschiedenen Formen von Depots
Wer Wertpapiere erwerben möchte, benötigt dafür auch ein Depot bei einer Bank beziehungsweise Depotbank. Diese kann eine Filialbank oder Direktbank sein. Das Depot kann bei einer solchen Bank eröffnet werden.
Die Wertpapiere des Anlegers müssen verwaltet und aufbewahrt werden, beispielsweise bei einem Drittverwahrer. Dabei existieren verschiedene Formen von Depots für Drittverwahrer.
A-Depot
Depot A – oder Eigendepot genannt – ist ein Depot, das bei einer Bank geführt wird, in dem sich nur die Wertpapiere befinden, die den eigenen Wertpapierbestand einer Bank darstellen. All diese Wertpapiere sind Eigentum der Bank, welche diese verwahrt. Grundsätzlich können Wertpapiere aus A-Depots weiterverpfändet werden.
B-Depot
Im Gegensatz zu Eigendepots enthalten B-Depots, oder auch Fremd- oder Treuhanddepot genannt, die Wertpapiere, die Eigentum des Anlegers beziehungsweise der Person sind, die diese hinterlegt. Die Wertpapiere eines B-Depots werden vom Drittverwahrer verwahrt und beispielsweise für einen Depotkunden erworben. Die Bank kauft Wertpapiere im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Depotkunden.
C-Depot
Ein C-Depot ist ein Pfanddepot. In einem Pfanddepot befinden sich Wertpapiere der Kunden, die der Zwischenverwahrer einem Drittverwahrer verpfändet hat. Durch diese Wertpapiere wird eine Haftung für den Refinanzierungskredit des Zwischenverwahrers möglich. Bankkunden nutzen Wertpapiere häufig als Pfand für bei Krediten geforderten Sicherheiten. Diese Art von Depot wird nur vereinzelt genutzt.
D-Depot
Ein D-Depot ist ein Sonderpfanddepot, das sich von einem Pfanddepot nur hinsichtlich der Höhe des Pfandes unterscheidet. Ein D-Depot eines Drittverwahrers enthält die mit einer kundenspezifischen Nummer versehenen Wertpapiere, die dem Drittverwahrer verpfändet wurden. Jeder Depotkunde erhält ein eigenes D-Depot. Sonderpfanddepots werden ebenfalls nur vereinzelt genutzt.
