Effektengiroverkehr - Übertragung von Wertpapieren
Der sogenannte Effektengiroverkehr meint die buchungstechnische Übertragung von Effekten, also vertretbaren (fungiblen) Kapitalwertpapieren. Durch diese Wertpapiere wird Kapital angelegt und erworben. Vertretbare Kapitalwertpapiere sind beispielsweise Aktien, Optionsscheine, Schuldverschreibungen und Investmentanteile. Sie sind börsenfähig.
Bei vertretbaren Kapitalwertpapieren muss eine Zulassung zur Girosammelverwahrung vorliegen, wenn sie im Effektengiroverkehr übertragen werden. Bei allen vertretbaren Wertpapieren kann ein schneller Verkauf und Kauf erfolgen.
Vertretbarkeit oder auch Fungibilität bedeutet in Bezug auf Schuldverschreibungen, dass die einzelnen Stücke leicht austauschbar sind, da jedes Wertpapier gleiche Rechte für den Besitzer mit sich bringt. Ein Effektengiroverkehr erfolgt zwischen verschiedenen Banken beziehungsweise Werpapiersammelbanken, welche das Umbuchen von Wertpapieren vornehmen. Die Verwaltung des gesamten Effektengiroverkehrs wird von den Banken vorgenommen. Die einzelnen effektiven Stücke beziehungsweise die Wertpapierurkunden werden nicht herausgegeben, ausgeliefert oder versendet. Sind die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen, werden sie bei einer Wertpapiersammelbank verwahrt.
Der Effektengiroverkehr ist auch mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr und Umbuchungen auf Bankkonten zu vergleichen. Jede Überrtragung von Wertpapieren auf eine andere Person und die Gutschrift von beispielsweise Aktien für den jeweiligen Besitzer erfolgen lediglich elektronisch.
