Die Dienstleistungen einer Depotbank
Eine Depotbank beziehungsweise ein Kreditinstitut, das Depots für Anleger führt, bietet für den Depotkunden einen gewissen Umfang an Dienstleistungen. Für Wertpapierdienstleistungen gilt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Bei den Dienstleistungen handelt eine Bank stets im Interesse ihrer Kunden beziehungsweise Anleger, wobei Depotbanken unter Aufsicht des Staates stehen.
Eine Bank, die Depots führt, verwahrt nicht lediglich die Wertpapiere des Kunden, sondern ermöglicht, dass der Kunde sämtliche Formen von Wertpapieren über ebendiese Bank kaufen oder verkaufen kann. Dies gilt beispielsweise für Aktien, Genussscheine, Zertifikate und Investmentanteilsscheine. In den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte finden sich für jede Bank, die Wertpapiere für Anleger verwahrt, Vorschriften für die zu leistenden Dienstleistungen. Diese Vorschriften regeln zum Beispiel Folgendes: Ist ein Depot bei einer Bank eröffnet worden und werden bei dieser Wertpapiere verwahrt, werden beispielsweise Gewinnanteilscheine und Ertragscheine eingelöst, also Wertpapiere, in denen die Ansprüche eines Anlegers gegenüber einer Kapitalangelagegesellschaft festgehalten sind und ermöglichen, das an diesen Gewinne ausgeschüttet werden. Zu den Dienstleistungen einer Bank, die Wertpapiere in Depots für Kunden verwahrt, gehört auch, dass Anleger darüber informiert werden, wenn sie als Altaktionäre gelten, dass ihnen Bezugsrechte eingeräumt werden. Wenn also neue Aktien emittiert werden, haben Altaktionäre potentiell das Recht, diese zu kaufen. Wie mit diesem Recht verfahren werden soll, entscheidet der Anleger. Die Bank setzt die Entscheidung des Anlegers um, dazu gehört auch der Verkauf von Bezugsrechten.
Die Bank nimmt darüber hinaus auch eine sogenannte Bogenerneuerung für den Kunden vor, das heißt, dass sich die Bank die Besorgung weiterer, neuer Gewinnanteilscheine oder auch Ertragscheine erledigt. Des Weiteren übernimmt die Bank beispielsweise die Überwachung, wenn Schuldverschreibungen gekündigt werden. Auch bei Auslosung von Schuldverschreibungen wird dies von der Bank überwacht. Eine Bank hat außerdem die Pflicht, Depotauszüge für den Anleger zu erstellen und diesem zukommen zu lassen. Ein Depotauszug wird grundsätzlich mindestens ein Mal pro Jahr an den Anleger gesendet. Welche Gebühren für Dienstleistungen von Banken, die Depots führen, erhoben werden, ist abhängig von dem jeweiligen Kreditinstitut.
