Depoteröffnung mit Depotantrag
Möchte man am Wertpapierhandel teilnehmen, ist dies nur möglich, wenn auch ein Depot bei einer Filialbank oder Direktbank vorhanden ist. Ein Depot, das der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren dient, kann bei Filialbanken oder Direktbanken eröffnet und geführt werden.
Wird ein Depot eröffnet, muss allerdings auch ein Referenzkonto vorhanden sein. Dies kann ein konventionelles Girokonto oder ein Tagesgeldkonto sein. Eröffnen Anleger ein Depot beziehungsweise ein Depotkonto bei einer Direktbank, ergeben sich in der Regel bessere Konditionen. Bei der Eröffnung eines Depots bei einer Bank muss der zukünftige Anleger Angaben zu seiner Person machen. Außerdem werden dem Anleger Angaben über seine Erfahrung mit der Geldanlage in Form von Wertpapieren abverlangt. Die Banken holen diese Angaben nicht beliebig ein, sondern kommen einer gesetzlichen Verpflichtung, dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nach. In welchem Umfang das Einholen von Angaben zu Wissen und zur Erfahrung des Anlegers erfolgt, ist abhängig von der jeweiligen Bank. Der Anleger kann damit rechnen, dass er auch bei der Eröffnung eines Depots bei einer Filialbank einen Fragebogen ausfüllen muss, der lediglich standardisierte Fragen enthält. Möglicherweise ist die Beratung des Anlegers, durch die Banken ihre gesetzlich festgeschriebenen sogenannten Aufklärunges- und Sorgfaltspflichten wahrnehmen, auch insoweit reduziert, dass Anleger Prospekte und Informationsmaterial erhalten. Anleger sollten jedoch auf gut ausgebildete Bankmitarbeiter treffen, die wertvolle Informationen an diese weitergeben und für eine qualifizierte Beratung zur Verfügung stehen. Hilfreich bei der Depoteröffnung ist, wenn Anleger von fachlich speziell geschultem Personal beraten werden, das insbesondere Kenntnisse über den Handel mit Wertpapieren beziehungsweise in der Vermögensberatung besitzt. Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Bankmitarbeiter lohnt in jedem Fall. Es klärt auf und hält dem Anleger die Risiken von Wertpapieren bewusst. Allerdings muss kein Anleger Angaben zu seinem Wissen und seiner Erfahrung machen, denn Anleger sind ihrerseits gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Möglich ist auch, dass der Fragebogen mit einem Bankmitarbeiter gemeinsam ausgefüllt wird. Bei einigen Banken bestehen Kategorien, zu denen Anleger zugeordnet werden. Bei Interesse können Anleger erfragen, in welche der Kategorien sie eingestuft wurden. Die Bank muss dem Anleger in diesem Fall Auskunft geben, da er gesetzlich berechtigt ist, über die ihm zugeordnet Kategorie informiert zu werden.
Hat der potentielle Anleger bei einer Online-Eröffnung eines Depots alle Unterlagen ausgefüllt, muss er diese ausdrucken und mit allen Unterlagen, Personalausweis und PostIdent Coupon persönlich in einer Filiale der Post erscheinen, wo er sich legitimieren muss. Nach wenigen Tagen erhält der Depotkunde notwendige Unterlagen und Passwörter per Post, um online Zugang zum Direktbank-Depot zu erhalten. Die auszufüllenden Unterlagen sendet die Direktbank auch zu. Bei einer Depoteröffnung in einer Filialbank legitimiert sich der Kunde vor Ort in der Bankfiliale. Eine Online-Verwaltung des Depots ist inzwischen auch bei Filialbank-Depots möglich. Anleger können sich über diese Möglichkeit bei ihrer Depotbank beziehungsweise depotführenden Bank informieren und gegebenenfalls nutzen.
