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Der Depotauszug - Kontoauszug für ein Depotkonto

Ein Anleger, der bei einer Filialbank ein Depotkonto führt, erhält Depotauszüge. Ein Depotauszug wird dem Kunden jährlich postalisch zugestellt und beinhaltet verschiedene Angaben zum Depot. Auf einem Depotauszug sind die Bestände der Wertpapiere des Kunden, die bei der Bank im Depot verwahrt und verwaltet werden, aufgeführt. Den Depotauszug erhält der Anleger in der Regel zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Dass der Depotauszug versendet werden muss, ergibt sich aus § 14 Abs. 1 DepotG. Dem Depotauszug kann der Kunde die Höhe des Wertpapiervermögens, die verschiedenen Depotpositionen beziehungsweise die Stückzahl der im Depot verwahrten Wertpapiere, die Einzelkurse des Stichtages und Ort sowie Art der Verwahrung der Wertpapiere entnehmen. Zuweilen wird ein solcher Depotauszug mehr als ein Mal pro Jahr an den Kunden gesendet. Auch Depotkunden, die ihr Depot online bei einer Bank führen, erhalten einen Depotauszug. Ein Depotauszug kann für den Kunden auch auf Wunsch erstellt werden.

Ein Depotauszug kann mit einem Kontoauszug eines Girokontos verglichen werden. Ist ein Depot bei einer Filialbank eröffnet worden, kann der Depotkunde auch direkt die Hilfe eines zuständigen Bankmitarbeiters in Anspruch nehmen, um sich bei Bedarf die Angaben auf dem Depotauszug zunächst näher erläutern zu lassen. Anlegern wird darüber hinaus auch geraten, einen Depotauszug, der schließlich den Wertpapierhandel dokumentiert, mit einem kompetenten Berater zu besprechen, um beispielsweise einzelne Käufe oder auch Verluste zu diskutieren, sodass eventuelle Fragen in diesen Fällen geklärt werden können. Auf diese Weise kann ein Anleger einen besseren Überblick über Zusammenhänge, Risiken des Wertpapierhandels und einzelner Wertpapiere und Aktien gewinnen.
Festgelegt ist, dass der Depotkunde innerhalb von zwei Wochen gegen die Angaben des Depotauszuges auf schriftlichem Weg widersprochen haben muss, damit seine Einwände gegen den Depotauszug überhaupt gültig werden können. Wird nicht widersprochen, versteht die Bank dies als Einverständnis hinsichtlich der Angaben auf dem Depotauszug. Kann der Kunde die Angaben auf dem Depotauszug nicht anerkennen, weil dieser fehlerhafte Aufstellungen enthält, sollte umgehend ein Mitarbeiter beziehungsweise der persönliche Ansprechpartner bei der entsprechenden Bank informiert werden.

Ist ein Depot bei einer Filialbank eröffnet worden, kann der Depotkunde auch direkt die Hilfe eines zuständigen Bankmitarbeiters in Anspruch nehmen, um sich bei Bedarf die Angaben auf dem Depotauszug näher erläutern zu lassen.

Reicht der Anleger eine Steuererklärung ein, bieten die Auflistungen auf dem Depotauszug einen Überblick über alle Einkünfte, die der Kunde mit den Wertpapieren des Depots erzielt hat.

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