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Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Staatliche Förderung
Hauptvorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die staatliche Förderung. Anders als bei der Riester-Rente, bei welcher der Staat Zulagen gewährt, erfolgt diese hier rein durch Befreiung von Steuern und Sozialabgaben auf der Beitragsseite.

Je nach Durchführungsweg können Beiträge aus dem Bruttogehalt geleistet werden, was Förderquoten von über 50 % möglich macht. Durch die nachgelagerte Besteuerung steht ein höherer Teil der Beiträge für die Verzinsung zur Verfügung, sodass der Zinseszinseffekt viel stärker greifen kann. Die Versteuerung erfolgt dann nachgelagert im Rentenalter. Dies ist ein zusätzlicher Vorteil, da im Alter durch die Steuerprogression oft niedrigere Steuersätze anfallen.

Arbeitgeberzuschüsse
Oft entscheiden sich Arbeitgeber, die Beiträge ihrer Mitarbeiter zur Altersvorsorge durch zusätzliche Mittel aufzustocken. Dies ist schließlich auch eine Möglichkeit, zusätzliche Leistungsanreize zu schaffen. Für den Arbeitgeber ist dies nicht zuletzt deshalb attraktiv, weil er oft in den Genuss der Einsparung von Steuer- und Sozialabgaben kommt und diese teilweise an den Arbeitnehmer weitergeben kann. So kann etwa eine Gehaltserhöhung steuerbegünstigt für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden.

Gruppenverträge
Da Arbeitgeber oft Verträge gleich für mehrere Angestellte abschließen, sinken die Kosten für einen einzelnen Vertragsabschluss. Diese liegen nicht selten bei 5 bis 6 %. Würde für jeden Arbeitnehmer ein individueller Vertragsabschluss erfolgen, entstünden unnötige Verwaltungskosten. Da sich diese bei privaten Verträgen oft auf bis zu 20 % belaufen, kann die Kostenersparnis deutliche Auswirkungen haben, vor allem, wenn es sich bei dem Gruppenvertrag um eine tarifvertragliche Regelung handelt, die eine ganze Branche umfasst, wie etwa die „Metallrente“. Außerdem bestehen oft Rabatte für Gruppenverträge, die von dem jeweiligen Durchführungsweg und dem Versorgungswerk abhängen. Kollektivverträge ermöglichen durch die große Menge an Kapital auch attraktive Anlagemöglichkeiten des Deckungskapitals. Arbeitnehmer sollten die mit der betrieblichen Altersvorsorge verbundenen Kosten genau ermitteln. Vorteilhaft ist eine Verteilung der Kosten über eine längere Zeitspanne. Denn gerade in den ersten Jahren werden die Beiträge oft von den Kosten, wie etwa einer Provision, verbraucht, was einen Arbeitgeberwechsel teuer macht.

Kosten
Anfallende Kosten haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Höhe der später zu erwartenden Betriebsrente. Schließlich fallen Gebühren für den Vertragsabschluss, für die Verwaltung und für die Absicherung zusätzlicher Risiken an, welche die Rendite schmälern. Aus diesem Grund lohnt sich ein Kostenvergleich, da höhere Gebühren etwa nur durch größere Sicherheit oder durch eine höhere Rendite zu rechtfertigen sind. Schließlich geht es darum, im Alter eine möglichst hohe Rente ausgezahlt zu bekommen.

Auch wenn die Kosten meist deutlich niedriger liegen als bei privat abgeschlossenen Verträgen zur Altersvorsorge: Betriebliche Altersversorgung muss nicht zwangsläufig kostengünstiger sein. Zusätzlich ist hier, anders als bei den meisten privaten Altersversorgungen, die sogenannte Zillmerung weiterhin nicht verboten. Abschlusskosten, Provisionen und weitere Belastungen zum Vertragsbeginn können so am Vertragsbeginn abgerechnet werden und Arbeitgeberwechsel folglich stark verteuern. Doch hier besteht die Tendenz, diese Praxis zu verbieten. Arbeitsgerichte haben bereits in mehreren Urteilen Arbeitgeber zum Schadensersatz herangezogen, die gezillmerte Tarife angeboten haben. Daher sollte darauf geachtet werden, dass nach einem Jahr Vertragslaufzeit ein Rückkaufswert von mindestens 80 % besteht.


Auf folgende Kosten und Bedingungen sollte geachtet werden:

  • Abschlusskosten (auch jährlich)
  • Verwaltungskosten der Anspar- und Auszahlungsphase
  • Kosten bei Übertragung im Zuge eines Arbeitgeberwechsels oder für Beitragsfreistellung
  • Zillmerung


Kapitalauszahlungen
Die betriebliche Altersvorsorge erlaubt es prinzipiell, statt einer monatlichen Rente nach Eintritt des Ruhestandes auch Kapitalauszahlungen zu verlangen. Dies kann sich aber steuerlich auswirken, da die individuelle Steuerprogression durch die einmalige Auszahlung einer größeren Kapitalsumme deutlich steigt.

„Hartz-IV-Sicherheit“, Handhabung
Gerade heute spielt die Frage eine große Rolle, wie im Falle von Arbeitslosigkeit mit Kapital für die individuelle Altersvorsorge verfahren wird. Sollte der Fall eintreten, dass man Arbeitslosengeld II beantragen muss, kann das für die betriebliche Altersfürsorge angesparte Kapital nicht verwertet werden. Arbeitslosigkeit gefährdet die angesparten Altersbeträge also in aller Regel nicht. Dies erklärt sich vor allem dadurch, dass kein Zugriff auf das Kapital vor Beginn des Ruhestandes möglich ist. Abgesehen von der Möglichkeit, Renten mit sehr geringer Höhe abzufinden (siehe Abfindungen), besteht diese vorzeitige Zugriffsmöglichkeit nämlich nicht und sichert die Beträge so auch gegen die Verwertung bei Arbeitslosigkeit ab.

Da der Betrieb einen Großteil der Formalitäten übernimmt, gestaltet sich der Aufwand für die Bürokratie der betrieblichen Altersvorsorge geringer als bei privaten Verträgen.

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