Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Abgaben
Auszahlungen in der Rentenzeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung sind im Alter voll steuerpflichtig. Dies ist eine Konsequenz der nachgelagerten Besteuerung.
Diese führt zwar zu einer höheren realen Verzinsung, da keine Steuern auf die Beiträge anfallen und mehr Kapital Rendite abwirft. Auch fällt im Rentenalter durch die Steuerprogression ein niedrigerer Zinssatz an. Es sollte jedoch stets die erwartete Einkommenssituation im Alter berücksichtigt werden. Ein höheres Alterseinkommen kann den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung wieder schmelzen lassen.
Nachteile im Verhältnis zu privaten Versicherungsverträgen wie der privaten Riester-Rente ergeben sich durch die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Auszahlungsphase. Auf Auszahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge muss – bei Beiträgen über der Bezugsgröße von 124,25 € (West) beziehungsweise 105,00 € (Ost) – seit dem 1. Januar 2004 der volle gesetzliche Krankenkassenbeitrag, also auch der Arbeitgeberanteil, gezahlt werden. Dies gilt für alle Durchführungswege und auch für freiwillig in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherte, nicht aber für Privatversicherte.
Flexibilität
Ferner ergibt sich aus dem Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge, dass Arbeitnehmer keine freie Wahl des Durchführungswegs und der Vertragsgestaltung haben. Prinzipiell bestimmt der Arbeitgeber, über welches Versorgungswerk die Altersvorsorge durchgeführt wird. Arbeitnehmer haben hier aber bestimmte Rechte. Sie können etwa darauf bestehen, dass ein Durchführungsweg gewählt wird, mit dem auch eine Riester-Förderung möglich ist. Außerdem ist die betriebliche Altersvorsorge hinsichtlich der Flexibilität eingeschränkt. Dies betrifft etwa Kosten beim Wechsel des Arbeitgebers oder die Fortführung des Vertrags mit eigenen Mitteln im Falle von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Dass erst frühestens mit 60 Jahren – im Zuge des höheren Renteneinstiegsalters wird sich diese Grenze nach oben verschieben – auf die Rente zugegriffen werden kann. Das ist hinsichtlich der Flexibilität ein Nachteil, denn so kann zum Beispiel kein Kapital für eine Hausfinanzierung entnommen werden. Dies hat jedoch den Vorteil des Schutzes gegen eine Verwertung bei Erhalt von Arbeitslosengeld II. Auf eine Grundsicherung im Rentenalter kann eine betriebliche Rechnung hingegen angerechnet werden.
