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Versicherungsvertragliches Verfahren

Beim versicherungsvertraglichen Verfahren wird dem Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb die Eigenschaft als Versicherungsnehmer übertragen.

Dieser hat damit einen Anspruch auf den Wert der Versicherung. Dieses Verfahren bietet sich vor allem für betriebliche Altersvorsorge-Verträge über Direktversicherungen und Pensionskassen bei beitragsorientierten Leistungszusagen und insbesondere bei später Zusage an.

Denn hier gilt sonst das ratierliche Verfahren. Das versicherungsvertragliche Verfahren hat für den Arbeitgeber den Vorteil, nicht das Risiko einer potenziellen Deckungslücke bei vorzeitigem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Betrieb einzugehen. Sie würde sich daraus ergeben, dass beim ratierlichen Verfahren die Dauer der Betriebszugehörigkeit für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft zugrunde gelegt wird und nicht lediglich die Dauer des Bestehens der Zusage.


Bedingungen für das versicherungsvertragliche Verfahren:

  • Dem Arbeitnehmer muss das Recht eingeräumt werden, die Versicherung mit privaten Beiträgen fortzuführen.
  • Erträge müssen ab Versicherungsbeginn ausschließlich zur Steigerung der Leistung verwendet werden.
  • Höchstens drei Monate nach dem Verlassen des Unternehmens muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung geben.
  • Eine Beleihung oder Abtretung darf nicht geschehen, eine vorzeitige Kündigung darf nicht möglich sein.
  • Für den Arbeitgeber besteht nach Ausscheiden des Arbeitnehmers eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer dem Arbeitnehmer und dem Versicherungsunternehmen Mitteilung über die Anwendung des Verfahrens gemacht werden muss.


Eine mit dem versicherungsvertraglichen Verfahren vergleichbare Lösung wird oft bei Beitragszusagen mit Mindestleistung angewandt, wo das Verfahren im eigentlichen Sinne nicht zugelassen ist. Hier wird dem Arbeitnehmer die Eigenschaft als Versicherungsnehmer übertragen, er kann aber bis zum Rentenalter nicht über die Versicherung verfügen.

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