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Geleistete Beiträge plus Erträge

Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds kann die Leistung in Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt werden. Hier werden nur Beiträge in einer bestimmten Höhe vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer abgeführt und keine feste Höhe der Betriebsrente zugesagt.

Bei diesem Verfahren richtet sich die Höhe des Rentenanspruchs nach den Beiträgen, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens geleistet wurden. Es werden hier die Erträge addiert, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftet wurden. Sollten Verluste entstanden sein, besteht zumindest ein Anspruch auf Leistungen in der Höhe, die sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge ergibt. Im Zweifelsfall haftet der Arbeitgeber.

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